Die Kleine Anfrage „Verwendung der Lotto-Einnahmen“ des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piraten) besteht lediglich aus der Frage, in welcher Höhe die im Jahr 2015 vereinnahmten Zweckabgaben aus Lotterien und Wetten an wen ausgezahlt wurden. Das schleswig-holsteinische Finanzministerium beantwortet dies mit Hinweis auf § 8 Erster GlüÄndStV AG sowie § 34 Glücksspielgesetz. Eine detaillierte Auflistung ist der Antwort beigefügt. Das Auf-kommen an Zweckabgaben, das nicht den gesetzlich eng umrissenen Zwecken zugeführt wird, dient der Deckung von gemeinnützigen Aufgaben im Sinne der Abgabenordnung im Gesamthaushalt. Dabei sind die als gemeinnützig zu definierenden, aus dem Landeshaushalt zu leistenden Ausgaben höher als das, was an Aufkommen an Zweck-abgaben nach den gesetzlich vorgegebenen Abzügen verbleibt.
▶ Die komplette Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 18/4481) kann unter www.landtag.ltsh.de eingesehen werden.