(Prof. Dr. Tilman Becker) Vom 26. bis 28. Oktober 2016 hat die Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten in Rostock unter dem neuen Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern getagt. Auf dieser Jahreskonferenz wurden auch Beschlüsse zu der Regulierung des Glücksspielmarktes gefasst. In dem vorliegenden Beitrag werden diese Beschlüsse vorgestellt und kommentiert.
Vor einem Jahr, im Oktober 2015, hatte Peter Beuth, Innenminister von Hessen und ehemaliger Generalsekretär der CDU, fünf „Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland“ vorgelegt. Die wichtigsten Punkte sind: Aufhebung der Zahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen, eine Verlustgrenze statt der gegenwärtigen Einsatzgrenze von 1.000 Euro, die Schaffung einer bundesweiten zentralen Sperrdatei für Glücksspiele mit einem hohen Suchtgefährdungspotenzial, die Einrichtung einer Glücksspielkommission und die Zulassung von Casino- und Pokerspielen im Internet sowie Besteuerung dieser Spiele.
Hierauf haben die Ministerpräsidenten in dem „Entwurf Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages“ vom 28.10.2016 reagiert. Festgemacht hatte sich die Kritik der Gerichte insbesondere an der Werberichtlinie. In dem Entwurf wird daher klargestellt, dass „die Werberichtlinie als gesetzesauslegende Vorschrift der gerichtlichen Prüfung unterliegt“, indem das Wort „Richtlinien“ ersetzt wird durch das Wort „Auslegungsrichtlinien“. Weiterhin wird in dem Entwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrag 2012 die Rolle des Glücksspielkollegiums in Bezug auf die Erfüllung der ihm vorgesehenen Aufgaben klarer definiert: „Hierbei dient das Glücksspielkollegium den Ländern zur Umsetzung einer gemeinschaftlich auszuübenden Aufsicht der jeweiligen obersten Glücksspielaufsichtsbehörden“.