Plädoyer für eine Glücksspielbehörde für Deutschland
(Andrea Wicklein) Glücksspielregulierung in Deutschland ist Ländersache und meist in den Innenministerien verortet. Wie so oft in unserem föderalen System folgt dann das Aber. Aber für einige Aspekte, wie die Gewerbeordnung, ist der Bund zuständig. Das Bundeswirtschaftsministerium regelt hierin den Marktzugang für Spielstättenbetreiber. Auf Länderebene findet sich das Pendant: Gewerberecht liegt in der Zuständigkeit der Landeswirtschaftsministerien. Die Finanzministerien der Länder schreiben Spielbankenkonzessionen aus – unter Beteiligung der Innenministerien –, weil sie für die Landesbeteiligungen zuständig sind. Den Rahmen des Erlaubten der Geldgewinnspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten legt der Bund in der Spielverordnung fest. Den Spielgast be-treffendes Know-how, wie wissenschaftliche Erkenntnisse und Suchthilfepraxiserfahrungen, sind weit verstreut. Den Marktzugang für Sportwetten sollte Hessen organisieren. Diese Aufgabe wird, wie andere auch, neu verge-ben. Den heute noch verbotenen Casinospielen im Internet müssen sich die Verantwortlichen noch stellen, da dieser Bereich noch gänzlich unreguliert ist. Man kann davon ausgehen, dass diese Verantwortung nicht in die Hoheit der Finanzministerien fallen wird.
Man hätte die Zustandsbeschreibung auch von den inhaltlichen Widersprüchen der Regulierung her beginnen können. Unserer politischen Kultur entspricht es eigentlich, dass wir für spezielle Märkte Aufsichtsbehörden installieren, die das jeweilige Gut erfassen und in unterschiedlicher Weise Genehmigungen ausstellen, prüfen, Gutachten erstellen und vieles mehr. Aus regulatorischer Sicht sind es Dienstleister für die politisch Verantwortlichen und agieren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Ein sehr gutes Beispiel ist Rheinland-Pfalz. Als bislang einziges Bundesland hat es Genehmigungs- und Kontrollaufgaben in einer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gebündelt, mit großem Erfolg. Die Bindung an das dortige Innenministerium ist sehr eng und auch die ADD- Expertise im Marktverständnis und der Marktrealität scheint genutzt zu werden. Die ADD erbringt so den beratenden Mehrwert für die Exekutive, aber auch für die Legislative in Rheinland-Pfalz.