Mitte März einigten sich die Bundesländer auf eine Reform des Glücksspieländerungsstaatsvertrages. Dieser Schritt war notwendig geworden, um die durch gerichtliche Entscheidungen entstandene Blockadesituation bei den Sportwetten zu beseitigen. Zudem hatte der Europäische Gerichtshof 2016 kritisiert, dass die derzeitige Rechtslage nicht europarechtskonform sei.
Die wichtigsten Neuerungen des aktuellen Reformwerkes sind die Aufhebung der bisherigen Kontingentierung der Sportwettkonzessionen und die Vergabe von 35 vorläufigen Konzessionen zum 1. Januar 2018. „Mit dieser punktuellen Änderung des geltenden Staatsvertrages wird die Regulierung des Sportwettmarktes abgeschlossen und Klarheit für Anbieter und beteiligte Dritte geschaffen“, verkündete Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am 16. März im Anschluss an die Konferenz der Ministerpräsidenten.
Doch die EU-Kommission hat die auf den Weg gebrachte Reform des Glücksspielstaatsvertrags in einem vertraulichen Schreiben an die deutschen Behörden wiederholt kritisiert. Die geplante Reform ändere nichts an der grundsätzlichen Kritik aus Brüssel, dass für das Verbot der Online-Casinos und –Poker eine schlüssige Begründung fehle. Zudem werden laut EU-Kommission die Sportwettanbieter benachteiligt, die nicht zu den 35 Unternehmen gehören, die Anfang 2018 eine vorläufige Lizenz erhalten sollen. Dies sei ein Marktzugangshindernis, das gegen EU-Recht verstoße. Auch benachteilige die kurze Gültigkeit der Konzessionen kleine Marktteilnehmer, für die sich ein Einstieg in das Wettgeschäft erst über einen längeren Zeitraum lohne. Die Kommission fordert die deutschen Behörden deshalb auf, darzulegen, wie die geplante Novellierung nicht zu ungleichen Bedingungen für neue Marktteilnehmer führen soll und damit zu einem Verstoß gegen das EU-Grundrecht der Dienstleistungsfreiheit. Ferner fehle nach wie vor eine Evaluation des GlüStV, ob die Ziele, wie „Schutz der Verbraucher“ und „Bekämpfung der Spielsucht“ erreicht werden.
Neben diesen inhaltlichen Kritikpunkten werden auch handwerkliche Fehler gerügt. So moniert die Kommission, dass in einigen Passagen des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrags noch immer Hessen als das Bundesland genannt wird, das für die Lizenzvergabe zuständig sei. Hessen gibt diese Zuständigkeit jedoch an Nordrhein-Westfalen ab.
Bevor der GlüStV in den Länderparlamenten ratifiziert werden kann, stehen somit noch einige Überarbeitungen daran an. Aus Branchenkreisen heißt es, dass wohl noch in diesem Jahr ein schnelles Erlaubnisverfahren für alle interessierten Anbieter durchgeführt werden soll.
Die EU-Kommission hat in einem aktuellen Schreiben Stellung zur geplanten Reform des Glücksspielstaatsvertrages genommen. Neben inhaltlichen Kritikpunkten werden auch handwerkliche Fehler gerügt. Foto: BzGw/weseetheworld/fotolia.com