Mit dem Antrag fordert die SPD-Fraktion die bayerische Staatsregierung dazu auf, die Vollzugshinweise zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages so zu gestalten, dass folgende Punkte verbindlich festgelegt werden:
Als geeignete Anpassungskonzepte zur Befreiung von Mehrfachkomplexen sind nur Reduzierungen der Spielgeräte anzusehen, ungeeignet hierfür sind insbesondere TÜV-Zertifizierungen. Die Vollzugshinweise müssen die Art und Höhe der anzuerkennenden Investitionen beinhalten. Die Bewertung könnte von einem Wirtschaftsprüfer abhängig gemacht werden.
Als Auswahlkriterien zur Prüfung des Abstandsgebots werden die Objektbestandsdauer in die Vollzugshinweise aufgenommen.
Unabhängig von einer etwaigen Reduzierung der Spielgeräte sind die Betreiber von Spielhallen zur Ergreifung wirksamer qualitativer Maßnahmen zum Spielerschutz verpflichtet.
Ferner soll der Bayerische Städtetag am Verfahren beteiligt werden, um die Situation der Städte und Großstädte sowie deren Vorschläge zu berücksichtigen. In der Begründung heißt es, dass in den aktuellen Vollzugshinweisen des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr die Ausnahmen bei der Erteilung von Befreiungen vom Verbot der Mehrfachkonzession faktisch zur Regel gemacht würden. Dies ermögliche den Spielhallenbetreibern, durch Maßnahmen zur scheinbaren qualitativen Erhöhung des Spielerschutzes die fällige quantitative Reduzierung der Spielgeräte aufzuwiegen. Das wiederum widerspreche der ursprünglichen Intention des Glücksspielstaatsvertrags und des bayerischen Ausführungsgesetzes, bestehende Spielhallen mit Mehrfachkonzessionen auf Einer-Konzessionen zurückzuführen sowie die Spielhallendichte zu reduzieren. Hinweise zur Handhabung der Abstandsregel fehlen bisher gänzlich.
Der komplette Antrag (Drucksache 17/16839) kann unter www.bayern.landtag.de eingesehen werden.