Die kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten bezieht sich auf das Bremische Glücksspielgesetz, welches vorsieht, dass auf Glücksspiele mit festen Gewinnquoten 15 Prozent und auf solche mit variablen Quoten 21 Prozent des Spieleinsatzes abzuführen sind. Diese werden dann den beiden Stadtgemeinden (Bremen und Bremerhaven) sowie verschiedenen Organisationen zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt.Die sieben Fragen hierzu beantwortet der Senat wie folgt: Im Jahr 2016 seien 7.268,8 Euro durch die Glücksspielabgabe generiert worden.
Mit der Änderung des Bremischen Glücksspielgesetzes zum 01.01.2010 sei die bis dahin vorhandene Zweckbindung aufgehoben worden. Damit seien die Glücksspieleinnahmen allgemeine Deckungsmittel des Haushalts geworden. Ab 2010 habe es somit keine direkte Veranschlagung der Einnahmen in die Haushalte der Ressorts gegeben. Die Mittel seien in den jeweiligen Senatsressorts entsprechend des Bremischen Glücksspielgesetzes verwendet und für die folgenden Zwecke aufgewendet worden: Sport, Umwelt, Jugend, Soziales, Gesundheit und Kultur. In den jeweiligen Ressorts habe es dabei Kriterienkataloge bzw. Richtlinien, nach denen die Förderungswürdigkeit geprüft wird, gegeben. Die Glücksspieleinnahmen stellten insgesamt einen wichtigen Baustein zur Finanzierung der Leistungen im Bereich Sport-, Kultur-, Gesundheits- und Umweltschutzförderung sowie der Förderung sonstiger öffentlicher Bereiche dar.
Die komplette Antwort (Drucksache 19/928) kann unter www.bremische-buergerschaft.de eingesehen werden.