Mit dem achten Gesetz zur Änderung des bremischen Vergnügungssteuergesetzes soll in der Freien Hansestadt Bremen eine besondere Vergnügungssteuer auf Wettbüros eingeführt werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landes Bremen hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 02.12.2016 beraten, wobei sich aufgrund einer rechtsförmlichen Prüfung durch den Senator für Justiz und Verfassung redaktionelle Änderungsnotwendigkeiten am Gesetzentwurf ergeben haben. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich, gegen die Stimme des Ausschussmitglieds der FDP, der Bürgerschaft zu raten, den Gesetzentwurf in Gestalt des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen in zweiter Lesung zu beschließen.
Der komplette Gesetzesentwurf (Drucksache 19/933) kann unter www.bremische-buergerschaft.de eingesehen werden.