Der Antrag zum Thema „Glücksspielsperren in Hessen“ der SPD-Fraktion umfasst insgesamt achtzehn Fragen. Die Fragen beziehen sich zunächst auf allgemeine Angaben zum Jahr 2016.
Es folgen Fragen zur Ausgestaltung der Sperre und ihrer Aufhebung. So werden die Anzahl der Aufhebungen, die Berücksichtigung von Haftungsfragen, die Gefahr der Beeinträchtigung der Motivation zur Selbstsperre durch eine fehlende zeitliche Begrenzung, Vorteilen bei einer abgestuften, zeitlich begrenzten Selbstsperre, die sozial- und verhaltenswissenschaftliche Begleitung getroffener Entscheidungen, Maßnahmen zur Aufklärung über und Motivation zur Selbstsperre sowie Maßnahmen zur Akzeptanz von Fremdsperren und Vermeidung von Ausweichverhalten abgefragt.
Nachfolgend möchte die SPD-Fraktion wissen, ob Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung von Glücksspielsperren bestätigt werden können, ob die durch eine Untersuchung des Arbeitskreises gegen Spielsucht e. V. festgestellten Vollzugsdefizite des Landes, nach welchen 30 Prozent der Spielhallen keine Personenkontrollen durchführen und nach 18.00 Uhr kaum Abfragen bei der Sperrdatei des Landes eingehen, bestätigt werden können sowie nach Maßnahmen hiergegen, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Übernahme von Glücksspielsperrungen aus der Sperrliste der Spielbanken in die OASIS- Datei in Bezug auf unterschiedliche Datensätze und fehlende Einverständniserklärungen getroffen werden, welche Anstrengungen das Land Hessen als zuständiges Bundesland für eine bundeseinheitliche Sperrliste unternommen hat sowie welche Folgen mit dem Zuständigkeitswechsel an das Land Sachsen-Anhalt erwartet werden.
Der komplette Antrag (Drucksache 19/4838) kann unter www.starweb.hessen.de eingesehen werden.