In insgesamt sieben Fragen erkundigte sich der Abgeordnete Thomas Mütze (Bündnis 90 / Die Grünen) zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags. Auf die Nachfrage, welche Stellen innerhalb der Staatsregierung an der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfanträge beteiligt sind und wie sich die Stellen mit den anderen Bundesländern abstimmen, antwortet das Ministerium, dass nach § 32 GlüStV eine Arbeitsgruppe der Länder eingerichtet wurde. In diesem Rahmen sind die einzelnen Themenbereiche der Evaluierung unterschiedlichen Ländern federführend zugewiesen worden.
Die Ergebnisse werden nach Aussage des Ministeriums gemeinsam bewertet und in Redaktionssitzungen konsolidiert. Neben dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sind das Staatsministerium der Finanzen, für Landentwicklung und Heimat sowie das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege an dieser Arbeitsgruppe beteiligt. Die Ergebnisse der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge aus dem MPK-Beschluss werden der CdS-Konferenz nach bisheriger Planung am 14. und 15. September vorgestellt. Das Ministerium stellt klar, dass im Rahmen der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge die Regulierungsbetroffenen nicht beteiligt sind. Auf die Frage des Abgeordneten, ob für die Evaluierung und die Bearbeitung der Prüfaufträge externe Forschungseinrichtungen oder Dienstleister mit der Erstellung von Gutachten oder Studien beauftragt wurden, antwortet das Ministerium, dass die Firma MECN GmbH vom Land Hessen beauftragt wurde, die Entwicklung des Schwarzmarktes für Glücksspiele im Internet zu beobachten und darzustellen. Insbesondere soll der Umfang des legalen und illegalen Angebots an Glücksspielen berücksichtigt werden. Zudem wird u. a. auf die folgenden Erkenntnisquellen zurückgegriffen: Archiv des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Kommission für Jugendschutz, des Sportbeirats, Gutachten des Ifo-Instituts zur Wirtschaftsentwicklung der Unterhaltungsautomaten im Auftrag der Deutschen Automatenwirtschaft, Epidemiologische Studien zum pathologischen Spiel und die Deutschen Kerndatensätze zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe. Der Abgeordnete Thomas Mütze fragt weiter nach den Kriterien, nach denen die Länder beurteilen, ob die Maßnahmen im aktuellen Staatsvertrag und mögliche regulatorische Maßnahmen im Bereich Online-Casino die Ziele des Staatsvertrages tatsächlich erreichen. Mögliche Kriterien für die Bewertung von Vollzugshemnissen und Optimierungsmöglichkeiten sind demnach die Anzahl der eingeleiteten Verwaltungsverfahren, die Zahl der erlassenen Untersagungsverfügungen und die Anzahl der Angebotseinstellungen sowie die Verteilung der Bruttospielertäge zwischen legalen und illegalen Glücksspielangeboten.
Auf die Frage, wann der Beginn der Verhandlungen der Länder zum Thema Internetglücksspiel geplant sei, um zu verhindern, dass das Land Hessen sein Sonderkündigungsrecht wahrnimmt, erklärt das Ministerium, dass derzeit der Beginn der Verhandlungen noch nicht absehbar sei.
Die komplette Antwort (Drucksache 17/15605) kann unter www.bayern.landtag.de eingesehen werden.