Im Unterschied zum geltenden Niedersächsischen Glücksspielgesetz beinhaltet der Entwurf für den Bereich der Spielhallen folgende wichtige Neuregelungen:
- Die rückwirkende Implementierung eines Losverfahrens zur Auflösung einer Konkurrenzsituation zwischen Spielhallen bei Verletzung des Mindestabstandes.
- Verbot der Bezeichnungen „Casino“ und „Spielbank“ für Spielhallen.
- Verbot der Aufstellung und Bereithaltung von technischen Geräten zur Bargeldabhebung.
- Gesetzliche Grundlage für Testkäufe.
- Inkrafttreten aller Änderungen am Tag nach Verkündung des Gesetzes; die Normierung des Losverfahrens soll rückwirkend zum 1. Juli 2012 in Kraft treten.
Der komplette Gesetzesentwurf (Drucksache 17/1946) kann unter www.landtag-niedersachsen.de eingesehen werden.