Der Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland ist in die parlamentarische Beratung gegangen.
Wesentliche Regelungen betreffen die Verlängerung der Sperrzeiten von derzeit 03:00 – 06:00 Uhr auf 03:00 – 09:00 Uhr und die Erhöhung des Mindestabstands zwischen Spielhallen von 250 Metern auf 500 Meter für neue Spielhallenbetriebe.
Begründet wird die Vergrößerung des Mindestabstands damit, dass sowohl Suchtexperten als auch kommunale Spitzenverbände diese Erweiterung des Mindestabstands aus Spielerschutzgründen für notwendig erachten. Bereits bestehende Spielhallen sind hiervon allerdings nicht betroffen, aus Gründen des Vertrauensschutzes. In Bezug auf die Sperrzeiten sah die Bayerische Staatsregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da eine nicht unerhebliche Anzahl von Städten und Gemeinden die Sperrzeiten bereits verlängert haben.
Der komplette Gesetzesentwurf (Drucksache 17/16719) kann unter www.bayern.landtag.de eingesehen werden.