(Prof. Dr. Suzanne Lischer) Seit dem Inkrafttreten des neuen Spielbankgesetzes (Bundesgesetz vom 18.12.1998) im Jahr 2000 sind in der Schweiz 21 Spielbanken in Betrieb. Parallel zum Spielbankwesen wird auf Basis des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmäßigen Wetten vom 8. Juni 1923 der Markt der Lotterien und Wetten geregelt. Die beiden Gesetze regulieren das konzessionierte Glücksspielangebot. Glücksspiele dürfen – vorbehaltlich der im Lotteriegesetz geregelten Lotterien und Wetten – nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden (Art. 4 SBG). Das am 1. April 2005 in Kraft getretene Verbot der rund 6.000 altrechtlichen Glücksspielautomaten, welche außerhalb von Spielbanken aufgestellt waren, stellt eine wichtige Zäsur in der Entwicklung des schweizerischen Glücksspielangebots dar. Seit diesem Datum sind in Bars, Spielsalons, Restaurants oder anderen Lokalitäten nur noch die sogenannten Geschicklichkeitsautomaten erlaubt. Aktuell wird das Geldspielgesetz revidiert und die neue Fassung wird voraussichtlich 2019 in Kraft treten. Der Entwurf des Bundesgesetzes über Geldspiele hat zum Ziel, das Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz zusammenzuführen.
Der einheimische Glücksspielmarkt wird auch von dem landbasierten Angebot des an die Schweiz angrenzenden Auslands beeinflusst. Seit den 2000er-Jahren gewinnt zudem das Remote-basierte Glücksspiel zunehmend an Bedeutung. Die ausländischen Anbieter verfügen zwar über eine Konzession, auf dem Schweizer Markt ist das Anbieten oder Betreiben von Online-Glücksspielen jedoch verboten. Der illegale Glücksspielmarkt (Schwarzmarkt) besteht aus Angeboten, die über keine Konzession verfügen, d. h. von den Aufsichtsbehörden nicht zugelassen sind. Organisiert ein Anbieter in der Schweiz einen Direktzugang zu Online-Glücksspielen, gelten die Spiele ebenfalls als illegale Angebote, selbst wenn sie eine Konzession besitzen.
Um Wissen über das Ausmaß des illegalen Glücksspiels in der Schweiz und insbesondere über die daraus resultierenden sozialschädlichen Auswirkungen zu generieren, führte eine Forschergruppe der Hochschule Luzern eine Untersuchung durch. Die mit Methoden der empirischen Sozialforschung erarbeiteten Ergebnisse sollen eine Grundlage schaffen, damit präventive Maßnahmen des Suchthilfesystems optimal ausgestaltet und Betroffene von Fachpersonen der Suchthilfe zielgerichteter unterstützt werden können. Außerdem sollen die Ergebnisse Implikationen für die Eindämmung des illegalen Glücksspiels in benachbarten Ländern liefern.
Dieser Text erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 2/2017. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Prof. Dr. Suzanne Lischer von der Hochschule Luzern beschäftigt sich mit Suchtforschung sowie der Entwicklung und Evaluationen von Spielerschutzmaßnahmen in Schweizer Spielbanken und im Online-Glücksspielbereich.