(Anke Quack und Martin Wejbera) Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages sind Spielbanken, Veranstalter von Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial gemäß § 8 GlüStV verpflichtet, „Personen zu sperren, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihren Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre)“.
Gleichzeitig besteht für gesperrte Spielteilnehmer ein Anspruch auf Aufhebung der Selbst- oder Fremdsperre. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Gründe, die zur Spielersperre geführt haben, aktuell nicht mehr vorliegen. Die Aufhebung der Spielersperre kann frühestens nach einer Sperrdauer von einem Jahr beantragt werden und erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag. Die Entscheidung über die Aufhebung oder Beibehaltung der Sperre obliegt dabei ausschließlich dem Glücksspielanbieter, der die Sperre entgegengenommen bzw. veranlasst hat. Als Entscheidungsgrundlage können dafür einerseits ein Nachweis über die finanziellen Verhältnisse (Einkommensnachweis, Schufa-Auskunft) herangezogen werden, andererseits gilt es, eine Spielsuchtgefährdung oder eine bestehende Glücksspielsucht auszuschließen.
Dieser Text erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2017. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Anke Quack M.A. ist Leiterin des Kompetenzzentrums Spielerschutz & Prävention an der Klinik und Poliklinik für Psychsomatische Medizin und Psychotherapie, Universitätsmedizin Mainz. Zu ihren Arbeits- und Forschungsschwerpunkten gehören die Entwicklung, Implementierung und Evaluierung von Spielerschutzkonzepten sowie gesundheitskommunikative Strategien in der Prävention.
Dipl.-Psych. Martin Wejbera ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kompetenzzentrum Spielerschutz und Prävention, Universitätsmedizin Mainz. Zu seinen Arbeits- und Forschungsschwerpunkten gehören die Glücksspielsuchtdiagnostik und die Evaluierung von Spielerschutzkonzepten.