Frau Wierzejewski, Rheinland-Pfalz steht vor der Einführung eines Sperrsystems für die Spielhallen. Wie ist der Stand?
Rheinland-Pfalz hält an der Einführung eines landesweiten Sperrsystems für Spielhallen fest. In Hinblick auf den Prüfauftrag der Ministerpräsidentenkonferenz, wonach die Einführung eines bundesweiten Sperrsystems für Spielhallen geklärt werden soll, wurde die Einführung des landesweiten Sperrsystems zunächst zurückgestellt, um einer möglichen bundesweiten Regulierung nicht vorzugreifen.
Welche Unterschiede hat das RLP-System zum hessischen Sperrsystem?
Wierzejewski: Die Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen. So existiert in Rheinland-Pfalz z.B. eine zeitlich befristete Sperre, die automatisch endet.
Der Arbeitskreis gegen Spielsucht in Unna hat das hessische Sperrsystem untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass fast ein Drittel der Spielhallen nach 18.00 Uhr nicht mehr abfragt und also das Sperrsystem dann nicht mehr nutzt. Wie beurteilen Sie das? Wird man solchen Phänomenen in RLP nachgehen?
Wierzejewski: Wir werden die Nutzung des Systems überwachen. Nicht nur vor Ort, wobei uns auch unser eigener Vollzugsdienst zur Verfügung steht, sondern auch über das System selbst.
Werden die Abfrageauswertungen den Vollzug in RLP unterstützen?
Wierzejewski: Ja, es können so kritische Spielhallen leichter identifiziert werden und so effektiver Überwacht werden.
Die Zuständigkeit für das Sperrsystem wechselt nun von Hessen nach Sachsen-Anhalt. Welche Veränderungen erwarten Sie dadurch?
Wierzejewski: Der Wechsel betrifft nicht das OASIS für Spielhallen.
Dieses Interview erschien in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2017. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Nadja Wierzejewski ist Referentin bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) und dort zuständig für das Thema Glücksspiel. Die ADD ist für die landesweite Überwachung und Ausführung des rheinland-pfälzischen Landesglücksspielgesetzes und des Glücksspielstaatsvertrages zuständig.