(Günther Zeltner) Bei allen an der Regulierungsdiskussion beteiligten Interessengruppen besteht inzwischen Einigkeit, dass ein alle Spielformen umfassendes und bundesweit gültiges Sperrsystem einzurichten sei. Diskutiert wird noch das „Wie“ eines Sperrsystems. Trotz dieses Konsenses scheint es in der Praxis nicht überall möglich zu sein, als betroffener Gast seinen Anspruch auf Sperrung ohne juristische Hilfe durchzusetzen. Dass diese wichtige Thematik des Spielerschutzes erst über die gerichtliche Auseinandersetzung geklärt werden kann, ist ein weiterer Beleg dafür, dass eine gemeinsame Verantwortung für die Definition eines guten Rahmens für den Spielerschutz noch auf sich warten lässt. Die Ergebnisse juristischer Scharmützel lassen für die fachliche Ausgestaltung eines Sperrwesens nicht nur Positives erwarten.
In Gebrauch und traditionell im eher noch bescheidenen Umfang genutzt ist das seit Jahrzehnten bestehende Sperrangebot für Gäste der deutschen Spielbanken. Ende des Jahres 2014 sind etwas über 30 Tsd. Sperrsätze in der Datenbank enthalten. Die Ausweitung des Sperrsystems auf die Konsumenten der Sportwettangebote bei Oddset, Toto und Keno hat angesichts der vergleichsweise geringen Anzahl von Nutzern, die sich haben sperren lassen, für den Spielerschutz eine noch geringe Bedeutung. Kritisch bewertet Fiedler die unzureichende Nutzung des Sperrsystems angesichts des bekannten Anteils von Problemspielern bei den Gästen der Spielbanken. Dagegen wird in Hessen von Gästen der Spielhallen das seit April 2014 verbindliche Sperrsystem sehr rege genutzt: Bis heute haben sich ca. 14.000 Spieler sperren lassen. Rechnet man diese Zahl auf die gesamte Bevölkerung Deutschlands hoch, so würde man erwarten, dass eine bundesweit gültige Sperrdatei allein für das Automatenspiel nach einer kurzen Anlaufzeit bis zu 200.000 Personen enthalten würde. Zusammen mit der schon bestehenden, bundesweit gültigen Sperrdatei käme man auf ca. 230.000 gesperrte Spielgäste. Die präventive Wirkung der Sperrsysteme lässt sich erst durch weitere Forschungen6 bewerten.
Dieser Text erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2017. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Günther Zeltner ist Diplom-Psychologe, psychologischer Psychotherapeut und Leiter der Fachstelle Glücksspiel und Medien der Evangelischen Gesellschaft in Stuttgart (eva).