Am 16. März 2017 haben die Ministerpräsidenten auf der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder den zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet.
Der nun unterzeichnete Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag hebt die Kontingentierung der Sportwettkonzessionen für die Dauer der Experimentierphase auf, erlaubt durch eine Übergangsregelung ab Inkrafttreten des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages allen Bewerbern im Konzessionsverfahren, die die Mindestanforderungen erfüllt haben, von Gesetzes wegen vorläufig die Tätigkeit. Die vorläufige Erlaubnis erlischt spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages und überträgt die bisher in der Zuständigkeit des Landes Hessen liegenden Aufgaben auf andere Länder. Hessen gab zu Protokoll, den Entwurf trotz rechtlicher Bedenken gegen die Regelung in Art.2 Abs. 3 und die fehlende Regulierung für Online-Casinospiele im Interesse der Ländereinheitlichkeit mitzutragen.
An die Unterzeichnung des Änderungsstaatsvertrages schließt sich die Ratifizierung in den Länderparlamenten an, damit er am 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.
Mit dem zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wollen die Länder die entstandene Blockadesituation bei Sportwetten beseitigen. Grund ist auch Kritik der EU-Kommission. Diese hat Bedenken zur Europatauglichkeit des Vertrags. Moniert wurden von der Kommission u. a. ein zu kurzer Zeitrahmen der Experimentierphase sowie die Benachteiligung von Wettbewerbern, die nicht am 2012 begonnenen Lizensierungsverfahren teilgenommen haben.
„Mit dieser punktuellen Änderung des geltenden Staatsvertrages wird die Regulierung des Sportwettenmarktes abgeschlossen und Klarheit für Anbieter und beteiligte Dritte geschaffen. Zugleich können die Aufsichtsbehörden effektiv gegen nicht erlaubte Angebote im Sportwettenbereich vorgehen“, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff.