Der Landtag hat am 27. September 2017 beschlossen:
Artikel 1:
Dem zwischen dem 16. März 2017 und 3. April 2017 unterzeichneten Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zuzustimmen.
Artikel 2:
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekannt zu geben. Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag gegenstandslos wird.
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