Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Abgeordneten des SSW fordern den Landtag in ei-nem Antrag auf, dem paraphierten Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen.
Die Landesregierung solle sich für eine Ausstiegsoption des Landes aus dem Glücksspielstaatsvertrag einsetzen und diese dort rechtlich verankern. Ferner soll das Glücksspielrecht anhand der folgenden Eckpunkte gemeinsam mit anderen Ländern europarechtskonform ausgestaltet werden und damit eine tragfähige, transparente und diskriminierungsfreie Glücksspielregulierung in Deutschland geschaffen werden:
- Das Monopol der Länder für die Veranstaltung des Lottospiels bleibt erhalten.
- Das Totalverbot aus § 4 Abs. 4 Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag für Online-Casinospiele und Onli-ne-Pokerspiele wird aufgehoben. Es erfolgt zukünftig die regulatorische Gleichbehandlung von Onli-ne-Sportwetten einerseits sowie Online-Casino- und Online-Pokerspielen andererseits.
- Der Spielerschutz wird durch eine qualitative Begrenzung der Vergabe von Konzessionen gestärkt. Die Vergabe der Konzessionen richtet sich allein nach qualitativen Zielen. Eine quantitative Beschränkung der Konzes-sionen erfolgt nicht.
Der komplette Antrag (Drucksache 19/165) kann unter www.landtag.ltsh.de eingesehen werden.