In seiner Antwort weist der Bremer Senat zunächst darauf hin, dass „nach dem Koalitionsvertrag zwischen der CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages beabsichtigt [wird], den Glücksspielstaatsvertrag zu kündigen und mit anderen Ländern (z. B. Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) eine tragfähige und europarechtskonforme eigene Lösung zu finden“. Auf die Frage nach positiven und negativen Auswirkungen des Glückspielstaatsvertrags weist der Bremer Senat darauf hin, dass durch bundesweite regulatorische Maßnahmen der nichtregulierte Markt mit 18 Prozent den weitaus kleineren Anteil im Vergleich zum regulierten Markt ausmacht. Gleichzeitig wird aber zugegeben, dass vor allem der Online-Sektor durch die nicht vorhandenen Vollzugsmöglichkeiten schwer zu kontrollieren sei. Ob der öffnende Weg in die Legalisierung hierbei perspektivisch von Vorteil ist, bleibt nach Angaben des Senats abzuwarten. In Bezug auf das terrestrische Automatenspiel fragt die SPD-Fraktion, ob der Senat die Auffassung teilt, dass Online-, Casino- und Poker-Spiele noch deutlich spielsuchtrelevanter sind als das Automatenspiel. Diese These weist der Senat mit der Begründung zurück, dass laut Glücksspielsuchtforschung das Spielen an Geldspielautomaten mit den höchsten Risiken für die Entwicklung eines problematischen Glücksspielverhaltens einhergeht, gefolgt von Sportwetten und Poker (zumeist online). Allerdings habe die Bedeutung von Sportwetten und Online-Casinospielen nachweislich zugenommen.
Die komplette Antwort (Drucksache 19/1134) kann unter www.senatspressestelle.bremen.de eingesehen werden.