In der Kleinen Anfrage erkundigt sich der Abgeordnete Prof. Dr. Voigt (CDU) zum Thema „Lottomittelvergabe in Thüringen und im Saale-Holzland-Kreis“. Der Abgeordnete Prof. Dr. Voigt möchte wissen, wie hoch die Zuwen-dungen aus Lottomitteln in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 waren, wie viele Anträge in den einzelnen Land-tagswahlkreisen bewilligt und abgelehnt wurden, welche Institutionen Zuwendungen erhielten und welche Gründe Ablehnungen zugrunde lagen.
Das Thüringer Finanzministerium beantwortet die Anfrage wie folgt: Die Vergabe von Lottomitteln erfolgt ent-sprechend der Zweckbindung gemäß § 9 Abs. 3 Thüringer Glücksspielgesetz (ThürGlüG) zur Förderung kultureller, sozialer, umweltschützerischer und sportlicher Zwecke. Bei der territorialen Verteilung der Vergabe ist das An-tragsaufkommen einzubeziehen. Die Anzahl der Zuwendungen ist auch abhängig von der Anzahl der Anträge, die aus dieser Region gestellt werden. Weiterhin ist der Sitz des Antragsstellers einzubeziehen. Bei der Entscheidung über die Vergabe von Lottomitteln steht der Verwendungszweck im Vordergrund, nicht die Region des Antrags-stellers.
Im Jahr 2014 verfügte der Ministerpräsident über 400.000 Euro, die Staatskanzlei sowie die Ministerien jeweils über 200.000 Euro. Nicht verausgabte Haushaltsmittel aus dem Jahr 2013 erhöhten die Ausgabeermächtigungen beim Ministerpräsidenten um 335.847 Euro. Die Bewilligungen für die Jahre 2015 und 2016 wurden in den Druck-sachen 6/1835 und 6/3525 bereits beantwortet. Im Jahr 2014 erhielt der Wahlkreis Erfurt III mit 309.308,85 Euro die höchsten Zuwendungen, 2015 war es der Wahlkreis Weimar II mit 204.523,32 Euro und im Jahr 2016 wieder der Wahlkreis Erfurt III mit 316.631,19 Euro. Die meisten Anträge wurden 2014 im Wahlkreis Erfurt III gestellt, von 152 wurden 90 Anträge bewilligt. Ebenso gab es die Antragshöchstzahlen im Jahr 2015 mit 123 Anträgen und 2016 mit 118 Anträgen aus dem Wahlkreis Erfurt III. Für die nicht erfolgte Bewilligung liegen im Einzelfall vielfältige Ursachen zugrunde, bspw. das Zurückziehen von Anträgen, Mehrfachanträge und -förderungen sowie unvollständige Un-terlagen.
Die komplette Antwort (Drucksache 6/4242) kann unter www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.