Der Abgeordnete Markus Rinderspacher (SPD) erkundigt sich, wie sich die Anzahl und Ansiedlungsdichte der Spielhallen, Spielautomatenbetreiber und Wettbüros in Bayern in den letzten fünf Jahren entwickelt hat und wie die Staatsregierung die vom Glückspielstaatsvertrag vom 15.12.2011 erlaubten Befreiungen (Härtefall) nutzt. Zudem möchte er wissen, wo es Gebiete mit besonders hoher Ansiedlungsdichte gibt und welche Begleiterscheinungen dort auftreten (Kriminalität, Spielsucht, Auswirkungen auf das Stadtbild etc.). Herr Rinderspacher erkundigt sich, wie sich die Kriminalität im direkten Umfeld von Glücksspieleinrichtungen und die Zahl der pathologischen Spieler in den letzten fünf Jahren in Bayern entwickelt hat. Er fragt abschließend, mit welcher Konzeption die Staatsregierung der Spielsucht entgegenwirken will.
Das Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr beantwortet die Anfrage im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt:
Zu der Anzahl und Ansiedlungsdichte: Spielhallen: Nach dem Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages und des Änderungsgesetzes zum Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag am 01.07.2012 seien bis zum 31.12.2014 bayernweit insgesamt 116 Spielhallen erlaubt worden. Die Gesamtzahl der Spielhallen am 31.12.2014 habe insgesamt
bei 2.446 gelegen. Die aktuelle Zahl der Spielhallen dürfte sich auf einem ähnlichen Niveau befinden.
Spielautomatenbetreiber: Eine Erhebung im Rahmen der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages im Jahr 2015 habe ergeben, dass es damals ca. 7.500 Gaststätten mit Geeignetheitsbestätigungen gegeben habe. Nicht bekannt sei, inwieweit die Gaststätten davon Gebrauch
gemacht hätten. Insofern könne nur bedingt auf die Anzahl der sonstigen Spielautomatenbetreiber geschlossen werden. Eine Abfrage bei den größten bayerischen Städten habe jedoch ergeben, dass die Zahl der Gaststätten mit Geeignetheitsbestätigungen in den zurückliegenden Jahren leicht gestiegen sein dürfte.
Wettbüros: Nach einer im Mai 2013 durchgeführten Erhebung seien 207 Wettbüros ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis bekannt gewesen. Eine zur Beantwortung dieser Anfrage durchgeführte Erhebung im Mai 2017 habe ergeben, dass der Staatsregierung bayernweit derzeit 414 Wettvermittlungsstellen bekannt seien. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass weitere Wettvermittlungsstellen existierten, die den Behörden aktuell nicht bekannt seien.
Zu der besonders hohen Ansiedlungsdichte und möglichen Begleiterscheinungen: Die Angebotsdichte variiere in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden. Eine Häufung von Spielhallen und Wettbüros lasse sich in Großstädten beobachten. Grundsätzlich könne nach Angaben der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern festgehalten werden, dass die Verfügbarkeit von Spielangeboten mit einer höheren Spielteilnahme zusammenhänge, wobei es hierbei Hinweise auf Sättigungseffekte gebe. Die Befundlage zum Zusammenhang zwischen Angebotsdichte und Prävalenz von problematischem/pathologischem Glücksspiel sei nicht eindeutig. Unstrittig dürfte nach Einschätzung des BLKA (Bayerisches Landeskriminalamt) sein, dass sich vermehrt Spielhallen, nicht selten als Folge eines schon im Gange befindlichen „Trading‐down‐Effektes“, in den Innenstädten und dort wiederum häufig in Bahnhofsnähe und im näheren Umfeld von größeren Einkaufs‐ und Vergnügungszentren ansiedelten, ferner aber auch in Gewerbegebieten und entlang von Verkehrswegen. Belastbare Aussagen hinsichtlich der Begleiterscheinungen, insbesondere der Kriminalität, könnten nicht getroffen werden, da ein Zusammenhang zwischen Glücksspielstätten und straffälligem Verhalten nicht von der Polizei erfasst werde. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und zur weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts habe der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, Vergnügungsstätten, wie beispielsweise Spielhallen im Zusammenhang mit bebauten Ortsteilen, durch einen einfachen Bebauungsplan auszuschließen.
Zudem könnten insbesondere im Rahmen des Bund‐Länder‐Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ Finanzhilfen für städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung in Stadt‐ und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf eingesetzt werden.
Zur Kriminalität im direkten Umfeld von Glücksspieleinrichtungen: Eine quantitative Auswertung der Deliktsentwicklung außerhalb von Glücksspieleinrichtungen sei nicht möglich.
Zu der Zahl der pathologischen Spieler in Bayern: Es wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zu der Frage 3 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer vom 20.01.2017 betreffend Prävention Spielsucht (LT‐Drs. 17/15650) verwiesen.
Zur Konzeption gegen Spielsucht: Es wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zu der Frage 5 der genannten Schriftlichen Anfrage von Prof. Dr. Peter Bauer verwiesen.
Die komplette Antwort (Drucksache 17/17257) kann unter www.bayern.landtag.de eingesehen werden.