1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Scheitern des zweiten GlüÄndStV?
2. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass es bald eine rechtlich stabile Glücksspielregulierung gibt, die Spieler- und Jugendschutz gewährleistet und Glücksspielanbietern eine sichere Grundlage für ihre Tätigkeit gibt?
3. Wie bewertet die Landesregierung das Gutachten von Prof. Rossi im Hinblick auf das Blockieren von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Onlineglücksspielen? Hat die Landesregierung im Hinblick auf die ab 25.05.2018 gültige Datenschutz-Grundverordnung das sog. Payment Blocking einer erneuten Rechtsbewertung unterzogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bislang unternommen, um das von ihr angestrebte Payment Blocking umzusetzen? Hat es bereits Abmahnungen an Zahlungsdienstleister gegeben, bestimmte Onlineanbieter für Glücksspiele zu blockieren? Wenn ja, welche Anbieter von Online-Glücksspielen wurden benannt und welche Zahlungsdienstleister wurden abgemahnt?
5. Wurden Zahlungsanbieter gebeten, freiwillig und in eigener Verantwortung Onlineglücksspielanbieter zu blockieren? Wenn ja, welche Anbieter wurden gebeten und welche Zusagen gibt es?
6. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) fordert, die Finanztransfers beim Onlineglücksspiel bei ausländischen Anbietern zu unterbinden. Welche Gespräche hat es seitens der Landesregierung mit dem DLTB zum Thema Payment Blocking gegeben und hat die Landesregierung Zusagen gemacht?
7. Wird die Landesregierung ihre Bemühungen zur Durchsetzung eines Payment Blockings aufgrund der veränderten Rechtslage und wegen Unverhältnismäßigkeit und Rechtswidrigkeit einstellen?
8. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass das Parlament umfassend und zeitnah über weitere Entwicklungen zum 2. GlüÄndStV unterrichtet wird?
Hintergrund ist das Nichtinkrafttreten des 2. GlüÄndStV, dieser ist an eine Ratifizierung aller Landesparlamente gebunden. Durch die Ablehnung Schleswig-Holstein und die Forderung nach Änderungen am Regelwerk durch Hessen und NRW, besteht seit Ende 2017 der bestehende GlüStV fort.
Ab dem 25.05.2018 gilt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung, die das BDSG ablöst. Die DSGVO enthält substantielle Änderungen der heute in Deutschland geltenden Lage. Ein aktuelles Gutachten des Staats- und Verwaltungsrechtlers Matthias Rossi, geht davon aus, dass sich die von der Niedersächsischen Landesregierung vorgesehen Maßnahme des Payment Blockings als rechtswidrig erweisen könnte.
Downloads: