Gegenargumente zu kontrafaktischen Annahmen
(Knut Walter) Die Diskussion um die Zulassung, Einschränkung oder gar das Verbot von Glücksspielen in Deutschland wird meist über die tatsächlichen oder vermeintlichen Risiken von Spielsucht geführt. Die Debatte ist deshalb eine Wissenschaftsdebatte und sie ist interessengelenkt. Denn Spielsucht ist keine naturwissenschaftliche Konstante wie beispielsweise die Schwerkraft, sondern eine von Psychologen und Psychiatern definierte Erkrankung. Die Definition erfolgt in einem politischen Willensbildungsprozess unter Wissenschaftlern an zwei Stellen:
- Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht mit der sogenannten International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD), die es aktuell in der zehnten Ausgabe gibt (ICD-10)1 das weltweit einheitliche Klassifikationssystem der Krankheiten. Die elfte Überarbeitung ist aktuell in Arbeit. In der aktuellen deutschen Ausgabe des ICD-10 (ICD-10-GM) wird die Spielsucht unter dem Begriff Pathologisches Spielen (F630) in der Kategorie Psychische und Verhaltensstörungen in der Rubrik F-63 Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle geführt, also nicht als Suchterkrankung.
- Die Vereinigung der amerikanischen Psychiater, die American Psychiatric Association (APA), veröffentlicht in größeren Abständen ihr Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM). Dieses Diagnose- und Statistikhandbuch der Geistesstörungen, so die wörtliche Übersetzung, liegt seit 2013 in der fünften Ausgabe vor (DSM-V)2. Hier wird die Spielsucht als Gambling Disorder (Glücksspielstörung) erstmals in die Kategorie der Substanzbezogenen und Suchterzeugenden Störungen (Substance-Related and Addictive Disorders) geführt. Vorher war es eine Impulskontrollstörung (Impulse-Control Disorder Not Elsewhere Classified).
In beiden Klassifikationssystemen steckt der Begriff statistisch. Er verdeutlicht, dass es sich um eine Untersuchungsmethode handelt, die mathematische Unterschiede zwischen einzelnen Personengruppen und der Normalbevölkerung untersucht. In beiden Fällen erfolgt dies mithilfe einer Reihe von Fragen, die sich auf das Glücksspiel- und Sozialverhalten der jeweils vergangenen 12 Monate beziehen. Im DSM-V liegt eine Glücksspielstörung vor, wenn mindestens vier von neun Fragen mit „ja“ beantwortet wurden.
Die Glücksspielstörung ist eine klinische Diagnose, die auch nur in einem sogenannten klinischen Interview durch einen Psychologen oder Psychiater gestellt werden darf. Dies ist natürlich in gesundheitswissenschaftlichen Untersuchungen der deutschen Bevölkerung, wie sie beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) regelmäßig durchführt, nicht möglich. Man bedient sich stattdessen sogenannter Screening-Instrumente. Eines dieser Instrumente ist der South Oaks Gambling Screen (SOGS)3, der von der BZgA verwendet wird.
Der SOGS arbeitet mit 20 Fragen und basiert auf dem alten DSM-III-Diagnose-System. Ein Befragter in einer Studie beantwortet die Fragen selbstständig. Bei mehr als fünf Ja-Antworten liegt wahrscheinlich ein Pathologisches Spielen nach dem alten Diagnosesystem vor. Die von der BZgA in ihren Untersuchungen verwendete Kategorie Problematisches Glücksspiel ist keine Diagnose im eigentlichen Sinne. Es gibt weltweit keine wissenschaftliche Studie, die untersucht, ob bei Problematischem Glücksspiel tatsächlich auch psychosoziale Probleme vorliegen. Die Kategorie Problematisches Glücksspiel wurde hauptsächlich eingeführt, um mehr Fälle (also befragte Personen) für die statistische Auswertung zur Verfügung zu haben.
Vor diesem Hintergrund ist die Glücksspieldiskussion von kontrafaktischen Annahmen geleitet, die im Folgenden mit aktuellen wissenschaftlichen Belegen gegenargumentiert werden.
Annahme 1: Glücksspielsucht ist ein wachsendes, epidemisches Gesundheitsproblem in der Bevölkerung.
Evidenz 1: Pathologisches Glücksspielen ist in Deutschland seit mehr als zehn Jahren auf konstant niedrigem Niveau. Es betrifft rund 0,5 Prozent der Erwachsenen-Bevölkerung.
Dieser Beitrag erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2018. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.