Ein Blick über den Tellerrand
Von Günther Knoblauch
Die Regulierung und Liberalisierung des Glücksspielwesens ist derzeit blockiert. Gleichwohl scheint das Interesse an der Bewältigung des Problems wieder zu steigen. Es wird aber auch Zeit.
Ziele der Bundesdeutschen Glücksspielregelungen sind, die Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern, das Glücksspielangebot zu begrenzen, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, aber auch kriminielle und betrügerische Angebote und Machenschaften zu verhindern.
Es schwebt immer noch der Grundgedanke des ersten Glücksspielstaatsvertrages in der Bunderepublik durch die Köpfe, ein staatliches Monopol zu festigen, einige wenige sonstige Glücksspiele zuzulassen und darauf zu vertrauen, dass dadurch illegales Handeln unterbleibt.
Es gibt Meinungen, die sinngemäß lauten: „Der Lobbyismus ist groß, die Werbebranche jubelt und der Staat ist mit seinen Lotteriegesellschaften zufrieden.“ Ergebnis: Die Einnahmen aus Staatlichen Lotterien und Wetten sinken, das illegale Onlinespiel nimmt zu.
In der Bundesrepublik sind 1,8 Prozent des gesamten Glücksspielwesens kanalisiert, in Polen 30 Prozent, in Frankreich 60 Prozent, in Spanien 75 Prozent, in Dänemark 90 Prozent und in England gar 95 Prozent.
Was machen die Briten anders? Dort wurde im Rahmen der Spieleregelung des Jahres 2005 eine Gambling Commission gegründet, die 2007 die volle Zuständigkeit für das Glücksspielwesen in Großbritannien übernimmt. Die Gambling Commission ist eine öffentliche Körperschaft der Regierung des Vereinigten Königreiches, die für die Regulierung und die Überwachung des Glücksspielrechts in Großbritannien zuständig ist. 2013 übernahm sie auch die Zuständigkeit für die Regulierung der nationalen Lotterie.
In Großbritannien ist Glückspiel definiert mit Spiel um Geld, Wetten und Lotterien und beinhaltet auch Fernglückspiel. Dazu zählen die Teilnahme via Internet, Telefon, Fernsehen, Radio und jede andere Elektronik und Technologie, die Kommunikation ermöglicht.
Die GC lizensiert die Betreiber von Spielgeräten, Wetten, Lotterien, Bingo, Online- oder Telefonwetten und regelt zudem Casinos und Spielesoftware. Mit Ausnahme der Nationallotterien ist die Zahl der Lizenzen für die einzelnen Anbieter nicht beschränkt.
Die Nationallotterie bietet so hohe Preise wie sonst keine Wette (bis zu 25 Mio. Pfund Sterling). Die Lotterie darf nicht von Privatanbietern angeboten werden und es ist auch verboten, Wetten über den Ausgang der staatlichen Lotterie abzuschließen.
Lizenzen benötigt, wer in Großbritannien Spiele anbietet oder Spieleausrüstung in Großbritannien bereithält. Lizenzen benötigt insbesondere der Betreiber oder Anbieter, wenn der Spieler oder Verbraucher in Großbritannien lebt. Dies gilt auch, wenn der Anbieter auf Malta oder anderswo auf der Welt seinen Sitz hat.
Durch die Lizensierung soll der Wett- und Spielemarkt fair, mit sozialer Verantwortung, sicher und straffrei ablaufen. Durch diese Lieberalisierung des Wettmarktes erfolgte eine Regulierung des Maktes, die einerseits ein Mehr an Spielen und Wetten zulässt, aber dadurch auch massiv in den illegalen Spielemarkt eingegriffen hat.
Die Rolle der Glücksspielkommission besteht unter anderem darin, die Betriebslizenzen und persönlichen Lizenzen zu bewilligen, zu übertragen und auch zu überprüfen. Es werden die Regeln der Wetten und Spiele bewertet, die Rahmenbedingungen für die Betriebs- und persönlichen Lizenzen festgelegt und auch überprüft und ggf. geahndet. So wurden schon Strafen bis zu 2,6 Millionen Pfund Sterling ausgesprochen.
Zu den Lizenzbedingungen zählen Melde- und Informationspflichten, es ist ein Sozialverantwortungskodex mit der Lizenzierung verbunden, ebenso wie ein Verhaltenskodex. So darf keine auf Kinder ausgerichtete Werbung vorgenommen werden. Es ist Werbung zwar überall erlaubt, Voraussetzung ist aber, dass Kinder und Jugendliche vor dieser Werbung geschützt werden. Dies gilt für Fernsehen, Radio und sonstige Medien. Wenn der Lizenznehmer sich weigert, seine Werbung zu beschränken, erfolgt der Lizenzentzug. Die Lizenzierung enthält auch Sozialverantwortung und Sperrsysteme. Die Anbieter müssen auch auf Spielsüchtige usw. achten und dafür Regelungen treffen.
Bei der Lizenzierung prüft die GC auch die Eignung des Glücksspielanbieters.
Nun stellt sich natürlich die Frage: Wie erreiche ich die Anbieter, inklusive der illegalen und ausländischen Wettunternehmen.
Natürlich wollen diese auf den englischen – und auch den deutschen – Markt. Bei illegal festgestellten Anbietern werden diese aufgefordert, die entsprechenden Lizensierungen vorzunehmen.
Sie werden auch strafrechtlich verfolgt. Diese Möglichkeit eröffnet sich durch die enge Kooperation mit den Providern, über die die Spieleanbieter ihre Kunden erreichen wollen.
Die Provider sind zwar nicht direkt per Gesetz verpflichtet, bei der Suche nach den illegalen Anbietern mitzuwirken. Bei Verweigerung ist dies jedoch eine Unterstützung einer Straftat, z. B. Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Nach Auskunft der GC ist die Zusammenarbeit problemlos.
Der Lizenznehmer hat bei der Antragstellung eine Gebühr zu entrichten, die auch anfällt, wenn der Antrag abgelehnt würde. Zudem ist eine jährliche Gebühr fällig, deren Höhe sich nach der Größe des Glücksspiels richtet. Zusätzlich werden zu den Gebühren noch Steuern fällig, die bei ca. 15 Prozent liegen.
All diese Regelungen sind EU-konform. All diese Regelungen haben dazu geführt – wie bereits ausgeführt – dass der Wett- und Spielemarkt in Großbritannien zu 95 Prozent kanalisiert ist.
Wie könnte man so etwas auch in der Bundesrepublik etablieren?
Dazu müsste eine gemeinsame Kommission von Bund und Ländern mit gemeinsamer Kompetenz eingerichtet werden. In der BRD befasst man sich zu sehr mit traditionellen Wetten und Glückspiel. Man übersieht, dass insbesondere junge Menschen auf den Onlinemarkt umsteigen. Im Einzelhandel steigt der Onlinehandel ständig, und natürlich trifft das auch für die Spielewelt zu.
Die Engländer betrachten nicht nur Spiele und Wetten, sondern auch, dass Gebühren und Steuern entrichtet werden. Hier wäre in der Bundesrepublik, zumindest bei Steuern, die Bundesregierung zuständig. Die Eigenwilligkeit der Länder könnte dadurch auch aufgebrochen werden, dass ein enormer finanzieller Vorteil für Bund und Länder sich daraus ergeben würde.
Das Gebührenaufkommen und Steueraufkommen in Großbritannien ist enorm. Umgerechnet auf die Bundesrepublik und deren Glücksspielpotential sind rd. 10 Mrd. Euro zu erwarten, als Minimum – vergleicht man die Erträge und Leistungen der staatlichen Lotterien, dann wäre dies ein Mehrfaches davon. Wäre das nicht der Ansatz für einen Glückspiel-Länderfinanzausgleich? Bund und Land – Hand in Hand. Auch wenn wir den Brexit ablehnen, ein „Glückxit“ à la UK würde uns helfen.
Günther Knoblauch, MdL ist Mitglied des Haushalts-Ausschusses des bayerischen Landtags und war langjähriger Bürgermeister der Kreisstadt Mühldorf am Inn. Als Teilnehmer einer Delegationsreise nach England/Birmingham hatte er Gelegenheit zu Gesprächen mit der Gambling Commission über deren Arbeit.