Von MdL Ole-Christopher Plambeck
Schleswig-Holstein hat den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, wie auch Hessen und Nordrhein-Westfalen, nicht ratifiziert. Da die Zustimmung aller 16 Bundesländer notwendig ist, muss nun eine frühzeitige Neuverhandlung erfolgen, die eine große Chance sein kann.
Die Landesregierungen sind derzeit dabei über die Inhalte für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zu verhandeln. Es ist wichtig, dass dabei eine „tragfähige, transparente und diskriminierungsfreie Glücksspielregulierung in Deutschland geschaffen wird.
Da der derzeit gültige Vertrag zum 30. Juni 2021 ausläuft, besteht dringender Handlungsbedarf. Dabei hat sicherlich die schleswig-holsteinische Variante Modell-Charakter für die Glücksspielregulierung. Denn es vereinbart den Spielerschutz und den fairen Wettbewerb durch den Rechtsstatus der Legalität für Anbieter. Allen Anbietern muss ein sinnvoller ordnungspolitischer Rahmen gesetzt werden. Kein Markt, keine Spielart und kein Anbieter darf unreguliert bleiben. Wichtig ist dabei der Jugend- und Spielerschutz, die Betrugsprävention sowie die Bekämpfung der Spielsucht und die Beseitigung des Schwarzmarktes. Denn Glücksspiel wird es in seinen unterschiedlichsten Formen immer geben. Und wie so vieles im Leben, wird auch das Glücksspiel immer digitaler. Daher darf eine Glückspielregulierung Onlineangebote von Casino, Poker, Sportwetten oder Lotto nicht ignorieren.
Nach der Nichtratifizierung der 2. Änderung des geltenden Staatsvertrages gilt der 1. GlüÄndStV bis zum 30.06.2021 weiter fort. Einige Gerichte haben weitere Konzessionsvergaben gestoppt. Die Glücksspielaufsichtsbehörden arbeiten daher mit Duldungen weiter. Die Sportwettanbieter arbeiten somit in einem Graumarkt. Und dieser Markt wächst derzeit rasant. Für Schleswig-Holstein haben daher schnelle und erfolgreiche Verhandlungen Priorität. Schleswig-Holstein wird Verhandlungen unterstützen und alles Mögliche zum Gelingen beitragen.
Nach unserem Koalitionsvertrag sucht Schleswig-Holstein mit anderen Ländern nach einer tragfähigen, europarechtskonformen Lösung für den gesamten Bereich der Sportwetten, des Online Casinospiels und des Pokerspiels. Wir orientieren uns an den Regelungen des bis zum 07.02.2013 gültigen Glücksspielgesetzes Schleswig-Holsteins.
Die Lizenzen dürfen nicht quantitativ vergeben werden, sondern qualitativ nach strengen Kriterien, sodass jeder Anbieter, der die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages umsetzt, auch eine Lizenz erhält. Dabei sollten die Lizenzen nicht auf Dauer, sondern nur für eine bestimmte Laufzeit mit Option auf Verlängerung erteilt werden. Eine Haupt- und Betriebsstättenniederlassung im Land der Lizenzvergabe ist u.E. nicht notwendig. Für die Durchführung der Glücksspielaufsicht ist ein Sitz auf dem Gebiet der Europäischen Union ausreichend.
Viel wichtiger und entscheidender ist die Pflicht, dass der Anbieter ein Safesystem einrichtet und betreibt. Denn das Herzstück des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes war und ist das Safe-Server-System. Dies ermöglicht eine elektronische Echtzeitkontrolle durch die Glücksspielaufsicht. Die Safe-Server sind mit den Auswertungssystemen der Glücksspielaufsicht und der Finanzbehörden zu verknüpfen. Dabei ist jede Transaktion sicher nachzuvollziehen. Damit dem Schwarzmarkt keine Spieler in die Hände laufen, ist der Registrierungsprozess der Spieler ganz entscheidend und muss ohne Medienbrüche in kurzer Zeit vollzogen werden können.
Eine Identitäts-, Alters- und Bonitäts-Kontrolle ist dabei genauso wichtig, wie eine Listenabfrage zur Betrugs- und Geldwäscheprävention. Nur dadurch kann Betrug erkannt und auch der Spieler vor Sucht und Schaden geschützt werden.
Bei der Reform des Glückspielstaatsvertrages ist uns die Erhaltung des Lottomonopols auch genau aus diesem Grund sehr wichtig. Die Abschaffung des Lottomonopols würde der Eindämmung der Betrugs- und Manipulationsgefahr entgegenstehen. Bei einer vollen Liberalisierung ist die Gefahr wesentlich größer. Insbesondere die Begleit- und Folgekriminalität gilt es in diesem Zusammenhang nicht zuzulassen und zu bekämpfen. Daher ist die Erhaltung des Lottomonopols in erster Linie Schutz des Spielers vor Betrug.
Dagegen soll der Lotto-Vertrieb komplett liberalisiert werden. Eine Begründung dies einzuschränken sehen wir nicht. Der Lotto-Vertrieb ist auch der Markt, wo die wesentlichen Arbeitsplätze entstehen. Die Liberalisierung des Vertriebs wird auch der Anziehungspunkt sein, damit viele Anbieter zurück nach Deutschland kommen. Für uns ist wichtig, dass die Überschüsse des staatlich regulierten Lottospiels weiterhin dem Gemeinwohl zugute kommen. Landessportverbände, Wohlfahrtsverbände oder andere Vereine werden daraus gefördert. Daher erwarten alle Länder eine europarechtskonforme Regelung, die ihnen die bisherigen Einnahmen aus dem Glücksspielstaatsvertrag sichert.
Schleswig-Holstein hatte zum 1.1.2012 ein Glücksspielgesetz in Kraft gesetzt, auf dessen Grundlage private Sportwettanbieter und Anbieter von Casinospielen im Internet zugelassen, überwacht und abgabenrechtlich herangezogen wurden. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das der richtige Weg ist. Es wird keine Einigung um jeden Preis geben; Schleswig-Holstein hat auf der Ministerpräsidentenkonferenz in 2011 schon einmal bewiesen, dass es bereit ist, eigene Wege zu gehen. Unser Ziel bleibt aber eine länderübergreifende Einigung zu erreichen und umzusetzen.
Ole-Christopher Plambeck (MdL) ist finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein.