Interview mit Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Chef der Staatskanzlei Thüringen
Beiträge zum Glücksspielwesen: Die Chefin und die Chefs der Staatskanzleien (CdS) haben sich am 21. Februar 2019 auf ihrer Konferenz auf einen Vorschlag für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) geeinigt. Wird er so angenommen werden? Wird es eine Lösung geben für die Sportwetten und die Online-Lizenzen für Thüringen?
Hoff: Die Thüringer Landesregierung geht davon aus, dass der Vorschlag so von allen Ländern angenommen wird. Die Lösung für den Sportwettenbereich besteht darin, die Kontingentierung der Sportwettkonzessionen für die Dauer der Experimentierphase aufzuheben. Es wird des Weiteren entschieden, dass die Experimentierphase für die Geltungsdauer des Glückspielstaatsvertrages bis zum 30. Juni 2021 anwendbar ist.
Beiträge zum Glücksspielwesen: Wie geht es dann weiter? Die CdS wollen unmittelbar weiter an einem gemeinschaftlichen Staatsvertrag für die Zeit nach Juli 2021 arbeiten. Betont wird das Ziel der „Gesamtverständigung“. Wie schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass sich die Länder auf einen Staatsvertrag einigen? In welchen Punkten sehen Sie Einigkeit? Welche kritischen Punkte halten Sie für überwindbar?
Hoff: Thüringen ist zuversichtlich, dass die Länder sich auf einen gemeinsamen Staatsvertrag einigen werden. An einem staatlichen Lotterieveranstaltungsmonopol soll auch für die Zeit ab 1. Juli 2021 festgehalten werden. In einer glücksspielrechtlichen Gesamtanschlussregelung könnten eine Reihe von Detailmaßnahmen berücksichtigt werden, die zur Stärkung des Vollzugs und des Spieler- und Jugendschutzes sinnvoll sind. Im Hinblick auf die bisherigen Regelungen zur Einwirkung auf den Zahlungsverkehr hat die Vollzugspraxis gezeigt, dass bei diesen Regelungen Verbesserungsbedarf besteht. Diskutiert wird auch, die Eingriffsermächtigungen der Glücksspielaufsichtsbehörden um Maßnahmen gegenüber verantwortlichen Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes zu erweitern. Das betrifft insbesondere Anbieter von Internetzugängen (Provider) und Registrare (Stellen, die Registrierungen der Internet-Domains durchführen). Einigkeit besteht auch in der Einführung eines bundesweiten spielformübergreifenden Spielersperrsystems, in dem sämtliche gesperrte Spieler erfasst werden und damit effektiv vom Spiel ausgeschlossen werden können. Aus Thüringer Sicht besteht auch weitestgehend Einigkeit, dass eine länderübergreifende Zentralisierung von Zuständigkeiten für den Vollzug im Online-Bereich zur Unterbindung illegaler Glücksspielangebote angestrebt werden sollte. Die länderübergreifende Zuständigkeit sollte den Vollzug gegen illegale Online-Glücksspielangebote umfassen und alle damit verbundenen inhaltlichen Aspekte einschließen sowie personell und technisch adäquat ausgestattet sein
Beiträge zum Glücksspielwesen: Aber es ist aktuell auch die Rede von einer Regulierung der zwei Geschwindigkeiten entlang der Frage nach Regulierung/Erlaubnis oder weiterhin Verbot des Online-Glücksspiels. Welche Länder sehen Sie in welcher Gruppe? Was sind die wesentlichen Argumente?
Hoff: Hinsichtlich der Regulierung von Online-Casinospielen werden derzeit noch eine ganze Reihe von Varianten diskutiert. Zu den wesentlichen Optionen gehören neben einem gesetzlichen Verbot auch ein staatliches Monopol sowie ein Erlaubnismodell mit qualitativen Vorgaben zur Sicherung von Spieler-, Verbraucher- und Jugendschutz. Erlaubnismodell, Konzessionsmodell oder Monopolmodell zielen jeweils auf die Kanalisierung bestehender Nachfrage (mit jeweils unterschiedlicher Ausprägung der Beschränkung des erlaubten Angebots). Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen den verschiedenen Optionen liegt in der Beibehaltung eines gesetzlichen Verbots und der Einführung eines Modells mit erlaubten Angeboten. Für beide Varianten gibt es plausible Argumente, auch Kompromisslösungen könnten sich ergeben. Die Entscheidung für eine Variante ist letztlich eine Abwägungsentscheidung innerhalb eines bestehenden Gestaltungsspielraums. Aus Thüringer Sicht ist nicht ersichtlich, dass die Meinungsbildung innerhalb der Länder hierzu abgeschlossen ist.
Beiträge zum Glücksspielwesen: Die EU-Kommission hatte im Rahmen der Notifizierung des Schleswig-Holsteinischen LGlüG einer Abweichung vom Glücksspieländerungsstaatsvertrag zugestimmt. Damit ist rechtlich der Weg frei für zwei unterschiedliche Regulierungsentwürfe. Wenn die Einigkeit Plan A ist, wie sieht dann der Plan B aus für Ihr Bundesland?
Hoff: Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass die EU-Kommission jeden Einzelfall originär prüfen wird und bisherige Stellungnahmen nicht zwingend für übertragbare Bewertungen herangezogen werden können. Thüringen geht nach wie vor von einer Gesamtverständigung aller Länder aus. Sollte diese nicht erreichbar sein, wären unterschiedliche landesrechtliche Regelungen die Folge.
Beiträge zum Glücksspielwesen: Vielen Dank für das Gespräch!