Interview mit Staatssekretär Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Beiträge zum Glücksspielwesen: Die Chefin und die Chefs der Staatskanzleien (CdS) haben sich am 21. Februar 2019 auf ihrer Konferenz auf einen Vorschlag für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) geeinigt. Wird er so angenommen werden? Wird es eine Lösung geben für die Sportwetten und die Online-Lizenzen für Schleswig-Holstein?
Schrödter: Wir haben am 21. Februar 2019 bereits eine Gesamtverständigung unter den Ländern für die Zeit bis Mitte 2021 erreicht. Danach werden wir als Länder für den Sportwettbereich einen Zwischenstaatsvertrag für diesen Zeitraum auf den Weg bringen, um die Problemfelder Verlängerung der Experimentierphase sowie Begrenzung der möglichen Anzahl an Konzessionen zu lösen. Und ja, ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingt, für Schleswig-Holstein räumlich und zeitlich eng begrenzt bis Mitte 2021 eine Grundlage dafür zu schaffen, Spieler- und Jugendschutz weiterhin auf eine solide Basis zu stellen. Dies wollen wir erreichen, indem die Anschlussgenehmigungen für bisherige Lizenzinhaber nach wie vor an klare qualitative Kriterien geknüpft bleiben. Außerdem wollen wir weiterhin jede Transaktion über unseren Safe-Server nachvollziehen können.
Beiträge zum Glücksspielwesen: Wie geht es dann weiter? Die CdS wollen unmittelbar weiter an einem gemeinschaftlichen Staatsvertrag für die Zeit nach Juli 2021 arbeiten. Betont wird das Ziel der „Gesamtverständigung“. Wie schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass sich die Länder auf einen Staatsvertrag einigen? In welchen Punkten sehen Sie Einigkeit? Welche kritischen Punkte halten Sie für überwindbar?
Schrödter: Ja, die Länder sind in einem engen Dialog für eine Gesamtlösung für die Zeit ab Mitte 2021. Die Diskussion wird intensiv geführt. Alle Länder sind von dem Willen getragen, eine solche Gesamtlösung auch herbeizuführen. Es gibt viele Punkte, in denen die Meinungen deckungsgleich sind, wie zum Beispiel beim Erhalt des Lotteriemonopols oder wichtiger Fragen im Zusammenhang mit dem Spielerschutz und der Aufsicht. Im Bereich der Sportwetten liegen die Auffassungen der Länder nicht weit auseinander. Zum Teil deutlich unterschiedlicher Auffassung sind wir allerdings im Bereich des Online-Glücksspiels. Schleswig-Holstein zielt auf eine Regulierung nach dem Vorbild seines Glücksspielgesetzes aus dem Jahr 2012 – und das aus gutem Grund. Denn bundesweit ist der unregulierte und damit unkontrollierte Markt gemessen am Bruttospielertrag in den letzten vier Jahren um über 80 Prozent gewachsen. Inzwischen werden in diesem Segment bundesweit fast 50 Mrd. Euro an Spieleinsätzen getätigt. Die Zahlen machen sehr deutlich, dass wir einen klaren Regulierungsrahmen brauchen. Schleswig-Holstein hat meiner Auffassung nach jedenfalls mit seiner Initiative zu einer staatsvertraglichen Zwischenlösung im Bereich der Sportwetten ein wichtiges Zeichen gesetzt, damit die Diskussion konstruktiv und zielorientiert weitergeführt werden kann.
Beiträge zum Glücksspielwesen: Aber es ist aktuell auch die Rede von einer Regulierung der zwei Geschwindigkeiten entlang der Frage nach Regulierung / Erlaubnis oder weiterhin Verbot des Online-Glücksspiels. Welche Länder sehen Sie in welcher Gruppe? Was sind die wesentlichen Argumente?
Schrödter: Dass wir in dieser Frage unterschiedliche Auffassungen in der Republik haben, ist ja keine neue Erkenntnis. Schleswig-Holstein hatte in den letzten sechs Jahren einen anderen Regulierungsrahmen als die 15 anderen Länder. Wir haben mit unserem Regulierungsrahmen gute Erfahrungen gemacht. Diese Erfahrungen sind wir bereit, mit anderen zu teilen und insbesondere auch unsere Form der Aufsicht über die verschiedenen Anbieter mit dem Safe-Server-System zu erklären. Wir glauben, dass wir die – völlig unstrittigen – Ziele des Paragrafen 1 des Glücksspielstaatsvertrages in den letzten Jahren besser erreicht haben als andere Länder. Die bereits angesprochene Entwicklung im unkontrollierten Markt zeigt es. Das ist unser Argument, das zwischenzeitlich auch schon andere Länder überzeugt und zu einem Umdenken geführt hat.
Beiträge zum Glücksspielwesen: Die EU-Kommission hatte im Rahmen der Notifizierung des Schleswig-Holsteinischen GlüG einer Abweichung vom Glücksspieländerungsstaatsvertrag zugestimmt. Damit ist rechtlich der Weg frei für zwei unterschiedliche Regulierungsentwürfe. Wenn die Einigkeit Plan A ist, wie sieht dann der Plan B für Ihr Bundesland aus?
Schrödter: Wir arbeiten alle hart daran, für Deutschland ein einheitliches Glücksspielrecht zu schaffen. Am Ende müssen aber auch wir das Gefühl haben, dass wir mit dem Staatsvertrag einen Beitrag dazu leisten, die wesentlichen Herausforderungen zu lösen. Es gilt für alle Länder gleichermaßen, dass wir im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen kein einheitliches Glücksspielrecht in Deutschland haben werden und im Ergebnis für einzelne Länder ggf. auch eigenständige Lösungen erarbeitet werden. Nach meiner Einschätzung gilt das nicht nur für Schleswig-Holstein. Zwar ist auch das keine neue Erkenntnis, aber ein glücksspielrechtlicher Flickenteppich in der Bundesrepublik kann niemandes Ziel sein. Von daher sollten wir uns nicht in Spekulationen für den „Fall X“ ergehen, sondern unsere Energie in eine von allen getragene Lösung investieren.
Beiträge zum Glücksspielwesen: Vielen Dank für das Gespräch!