In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich der Abgeordnete Stefan Müller (FDP) nach der Position der Landesregierung zu einem anbieterübergreifenden Spielerkonto. Die Antwort der Landesregierung steht noch aus.
1. Befürwortet die Landesregierung die Einführung eines anbieterübergreifenden „Spielerkontos“, welches die Glücksspielausgaben jedes Bürgers – auch ohne Indikation auf Spielsucht – staatlich erfasst?
2. Wenn ja: aus welchen Gründen? Wenn nein: Befürwortet die Landesregierung andere Vorgehensweisen, um sicherzustellen, dass Spielende ein Limit nicht überschreiten können und nicht bei mehreren Anbietern spielen können?
3. Welche Vorteile, die Einsicht und Eingriff in die freie Ausgabenentscheidung auch jedes Gelegenheitsspielers rechtfertigen würden, sieht die Landesregierung in der Einführung eines solchen Spielerkontos?
4. Falls die Landesregierung die Einführung eines sog. Spielerkontos befürwortet: Welche Spielformen sollte das anbieterübergreifende Spielerkonto nach Meinung der Landesregierung umfassen?
5. Welche Einsicht- und Durchgriffsbefugnisse sollte die zuständige Aufsichtsbehörde „zur Überwachung von Limits“ nach Meinung der Landesregierung erhalten?
6. Befürwortet die Landesregierung die Einrichtung einer Behörde, welche das Spielverhalten aller Spielerkonto-Inhaber kontrolliert und in einen für den einzelnen Spieler passenden Spielerschutz-Dialog tritt?
7. Wenn ja: Wo soll die Behörde angesiedelt sein und mit welchem Personalaufwand rechnet die Landesregierung?
8. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung sichergestellt werden, dass bei Einrichtung einer „Spielerkonto“-Infrastruktur alle datenschutzrechtlichen Standards eingehalten werden?
Die Kleine Anfrage (Drucksache 20/1485) kann online unter http://starweb.hessen.de eingesehen werden.