Einmal nur bei Blackjack oder Roulette einen hohen Gewinn erspielen…wer träumt nicht davon? Doch der Staat achtet genau darauf, dass das Glücksspiel unter seiner Ägide bleibt. Der neue Glücksspielstaatsvertrag lockert zwar beim Online-Glücksspiel die Bestimmungen, doch schafft damit Probleme.
Seit rund 15 Jahren versuchen die Länder den Glücksspiel-Markt in Deutschland rechtssicher zu regulieren. Nun steht endlich ein gemeinsamer Entwurf der Länder für den Staatsvertrag. Noch ist es nur eine Absprache der Bundesländer. Bis Mitte kommenden Jahres allerdings soll ein Staatsvertrag in Kraft treten.
Nach der jetzt erzielten Verständigung bleibt das staatliche Lottomonopol erhalten. Zugleich soll das – außerhalb Schleswig-Holsteins – geltende Verbot des Online-Glücksspiels aufgehoben werden.
Ein weiters Detail des Gesetzentwurfes ist ein anbieterübergreifendes Spielerkonto für Glücksspiel im Internet. Spielen ohne das Spielerkonto soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Um ein solches Konto zu eröffnen muss der Bürger seinen Namen, Wohnsitz und sein Geburtsdatum angeben. Diese Daten, so heißt es im Gesetzesentwurf, sollen auch nach Kündigung des Spielerkontos fünf Jahre gespeichert werden. Mit dem Spierkonto ist es nicht möglich, anonym zu wetten; jede Wette wird dort registriert. Zusätzlich wird ein Spiellimit von 1.000 Euro pro Monat eingeführt. In den Medien wird das Spielerkonto hart kritisiert. Die BILD-Zeitung berichtet von einer “riesigen Überwachungsdatei für Spieler”. Von der “Totalüberwachung des Online-Glücksspiels” ist in der FAZ die Rede. Auch bei Datenschützen kommt das geplante Spielerkonto nicht gut an.
Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte, Helga Block, kritisiert, dass damit die personenbezogenen Daten aller an Sportwetten teilnehmenden Spieler erhoben und gespeichert werden und damit auch solcher, die ohne Suchtproblematik an Spielwetten teilnehmen. Den aktuellen Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge leiden bundesweit etwa 0,3 Prozent der Spieler unter pathologischer Spielsucht. Weitere 0,5 Prozent gelten als wahrscheinlich gefährdet. Mehr als 99 Prozent der Spieler weisen somit kein problematisches Spielverhalten auf, und sollen trotzdem überwacht werden! Nach der Gesetzesbegründung dient dies dem Spieler- und Jugendschutz und soll problematischem und pathologischem Glücksspielverhalten entgegenwirken.
Laut Block handelt es sich hier um einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht mit großer Streubreite. Für sie ist es fraglich, ob ein solcher Eingriff für eine wirksame Spielsuchtbekämpfung erforderlich und angemessen ist.
Die Ergebnisse der Umfrage gibt es auch zum Herunterladen.