Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 123. Sitzung zu Drucksache 7/7581 folgenden Beschluss gefasst:
„Glücksspiel ist für viele Menschen und ihre Angehörigen keine bloße Freizeitbeschäftigung, sondern hat durch das hohe Suchtpotenzial ins- besondere des Online-Glücksspiels zum Teil massive Konsequenzen. Der Landtag begrüßt deshalb, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Vierten Glücksspielrechtsänderungsgesetz auch die Glücksspielsuchtprävention und die Beratung und Hilfeleistungen für Personen mit problematischem oder pathologischem Glücksspiel- verhalten angemessen ausstatten will.
Der Landtag begrüßt die Maßnahmen des durch das Ministerium für Inneres und Sport sowie durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration erarbeiteten Begleitkonzeptes zur Verbesserung von Beratung und Hilfeleistungen für Personen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten in Sachsen-Anhalt vom 11. Dezember 2020.
Der Landtag erwartet eine vollständige Umsetzung des Konzeptes und sieht eine flächendeckende Infrastruktur zur Glücksspielsuchtprävention und -beratung in Sachsen-Anhalt für notwendig an. Die Wirksamkeit des Beratungs- und Präventionsnetzes soll regelmäßig evaluiert werden.“
Der Beschluss (Drucksache 7/7644) kann online unter www.padoka.landtag.sachsen-anhalt.de eingesehen werden.