Grascha wollte in seiner Kleinen Anfrage unter anderem erfahren, wie viele Glücksspielanbieter nach Kenntnis der Landesregierung die Anforderungen des Umlaufbeschlusses der Staats- und Senatskanzleien vom 8. September 2020 umgesetzt hätten. Ein aktueller statistischer Gesamtüberblick über die bundesweite Vollzugstätigkeit liege laut Landesregierung nicht vor.
Um die Vollzugskapazitäten zu bündeln und effektiv einzusetzen, haben sich die Länder arbeitsteilig organisiert und die Glücksspielanbieter untereinander aufgeteilt, um gegen das von ihnen vorgehaltene unerlaubte und derzeit nicht erlaubnisfähige Glücksspiel (virtuelles Automatenspiel, Online-Poker, Online-Casino) vorzugehen. Von den Anbietern, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde übernommen hat, wurde bislang bei neun Anbietern festgestellt, dass sie die technischen Anforderungen nicht einhalten. In all diesen Fällen wurden Untersagungsverfügungen erlassen. In vier Fällen wurde festgestellt, dass das Angebot nicht mehr verfügbar ist. In weiteren Fällen sind die Überprüfungen noch nicht abgeschlossen.
Gefragt nach Erkenntnissen der Landesregierung, wie sich das Verbraucherverhalten seit den im Umlaufbeschluss definierten „Stich- tagen“ 15. Oktober 2020 und 15. Dezember 2020, an denen die Anforderungen in Kraft getreten sind, verändert hat, lies die Landesregierung wissen, dass eine relevante Anzahl innereuropäischer Anbieter ihr Online-Glücksspielangebot nach Veröffentlichung des CdS-Beschlusses angepasst habe. Statistisch aufbereitete und belast- bare Zahlen lägen der Landesregierung dazu noch nicht vor. Für außereuropäische Anbieter könne diese positive Tendenz bislang nicht beobachtet werden. Der Markt scheine hier weiter dynamisch, der Anteil am deutschen Gesamtmarkt sei dabei aber zugleich deutlich geringer als der Marktanteil der innereuropäischen Anbieter. Auf die Frage, ob bereits Maßnahmen gegen Zahlungsdienstleister eingeleitet worden seien, welche Zahlungen an solche Glücksspielanbieter abwickelten, welche die Bestimmungen des Umlaufbeschlusses nicht umgesetzt hätten, hieß es in der Antwort, dass das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport einem internationalen Zahlungsdienstleister die Angebote von vier von Niedersachsen untersagten, nicht regulierungswilligen Anbietern sowie zwölf vom Regierungspräsidium Darmstadt untersagten Sportwettanbietern sowie einem weiteren vom Regierungspräsidium Darmstadt untersagten Anbieter bekannt gegeben und zur Einstellung des Zahlungsverkehrs auf- gefordert habe. Der Zahlungsdienstleister habe daraufhin mitgeteilt, seine Vertragspartner angewiesen zu haben, die Annahme als Zahlungsmittel bei diesen Glücksspielanbietern zu verweigern. Die Überprüfung der Richtigkeit dieser Angaben laufe derzeit. Einem weiteren Zahlungsdienstleister wurden im Rahmen der Anhörung Angebote von elf untersagten Sportwettanbietern bekannt gegeben. Der Zahlungsdienstleister habe daraufhin die Sperrung von Transaktionen für diese Anbieter veranlasst.
Die vollständige Antwort (Drucksache 18/9343) kann online unter www.landtag-niedersachsen.de eingesehen werden.