Staatssekretärin Anne Poggemann im Interview
BzGw: Das gesamte deutsche Glücksspielwesen schaut aktuell sehr gespannt auf Sachsen-An- halt, denn mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 am 1. Juli bekommt die im Aufbau befindliche neue Glücksspielregulierungsbehörde zentrale Bedeutung. Die Behörde entsteht in Sachsen-Anhalt unter Ihrer Mitverantwortung. Frau Staatssekretärin, wie ist der aktuelle Stand des Behördenaufbaus?
Poggemann: Zunächst darf ich mich für das Interview bedanken. Der Aufbau der Behör- de ist auf einem guten Weg. Am 3. Mai 2021 wurden die Büroräume übernommen. Die Ausstattung dieser Räume mit Möbeln, Be- triebs- und Geschäftsausstattung sowie IT-Technik läuft und wird zum 1. Juli 2021 soweit abgeschlossen sein, dass die neue Behörde den Betrieb aufnehmen kann. Erstes Personal der Behörde ist bereits vorhanden. Die weitere Personalgewinnung befindet sich in Umsetzung. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wird ihren Personalbestand dann sukzessive erweitern können.
BzGw: Lässt sich bereits absehen, welche Auf- gaben ab 1. Juli bereits von der neuen Behörde übernommen werden und welche übergangs- weise noch vom Landesverwaltungsamt?
Poggemann: Der Zeitpunkt der Aufgabenwahrnehmung durch die neue Behörde ist im Glücksspielstaatsvertrag 2021 geregelt. Da- nach hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder nach ihrer Errichtung am 1. Juli 2021 zunächst keine Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen und somit etwas Zeit, weiter aufzuwachsen und sich für ihre Aufgabenwahrnehmung vorzubereiten. Gemäß § 27p Absatz 2 GlüStV 2021 sind dann ab dem 1. Juli 2022 erste Aufgaben durch die neue Behörde wahrzunehmen. Dies betrifft Maßnahmen zur Zahlungsunterbindung bei illegalem Spiel, das IP-Blocking sowie die Aufsicht bzgl. unerlaubtem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür. Ab dem 1. Januar 2023 sollen alle weiteren, übergangsweise von verschiedenen Ländern wahrgenommenen Aufgaben durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erfüllt werden. Die übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt – die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt – bis zum 31. Dezember 2022 zu übernehmenden Aufgaben, wie z. B. die Erteilung von Erlaubnissen für Online-Poker und virtuelles Automatenspiel sowie die Führung der Limitdatei und der Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern (Aktivitätsdatei), sind ebenfalls aus dem Glücksspielstaatsvertrag ersichtlich.
BzGw: Eine der zentralen Aufgaben der Behörde wird die Erteilung der im Staatsvertrag beschlossenen Konzessionen für das sogenannte Virtuelle Automatenspiel sein. Liegen Ihnen dazu bereits Anträge vor? Wie darf man sich den Konzessionierungsprozess zeitlich und inhaltlich vorstellen?
Poggemann: Ja, es liegen bereits Anträge vor. Da der Glücksspielstaatsvertrag 2021 erst zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt und vorab keine Zuständigkeit Sachsen-Anhalts gegeben ist, wird vor dem 1. Juli keine inhaltliche Prüfung erfolgen. Das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen folgt dann dem im Verwaltungsrecht üblichen Verwaltungs- und Erlaubnisverfahren. Materiell-rechtlich sind insbesondere die Voraussetzungen gemäß §§ 4 ff. und § 22a GlüStV 2021 zu erfüllen. Die Erlaubnis wird durch Bescheid erteilt. Die Zeitdauer einer Erlaubniserteilung wird insbesondere davon abhängen, wie schnell ein Antragsteller die jeweils erforderlichen Voraussetzungen nachweist.
Das vollständige Interview erschien in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 2/2021. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.