Ab dem 1. Juli gilt der neue Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021). Wenn es um die konkrete Umsetzung vor Ort geht, zählen neben den Spielhallenbetreibern, ihren Beschäftigten und der Automatenwirtschaft die Städte zu den Hauptbetroffenen der Glücksspielregulierung. Aus Sicht der Kommunen stehen dabei Themen wie Jugendschutz, Suchtprävention, kommunale Finanzen, Arbeitsplätze sowie Städtebau und Innenstadtentwicklung im Vordergrund. Der geplante Mindestabstand sowie der Umgang mit Verbundspiel- hallen werden von den Kommunen dabei sehr unterschiedlich bewertet.
Während bespielweise die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz die Arbeitsplätze und die kommunalen Erträge, die über Steuern aus den Spielhallen an die Städte fließen, in den Fokus stellen, stemmt man sich in Nordrhein-Westfahlen wie auch in Baden-Württemberg vehement gegen sogenannte Mehrfachspielhallen.
So lehnen die kommunalen Spitzenverbände von Nordrhein-Westfahlen die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 vehement ab. Dem Gesetztext zufolge können die Länder demnach in ihren Ausführungsbestimmungen vorsehen, dass für am 1. Januar 2020 bestehende Spielhallen, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen, für bis zu drei Spielhallen je Gebäu- de oder Gebäudekomplex auf gemeinsamen Antrag der Betreiber abweichend von § 25 Abs. 2 GlüStV 2021 (Verbot der Mehrfachkonzession) eine befristete Erlaubnis erteilt werden kann. Diese Regelung bedeute eine Kehrtwendung von der bisherigen Gesetzeslage und habe Folgen, die nicht zu akzeptieren seien, so die Kommunalverbände. So sehe der Glücksspielstaatsvertrag grundsätzlich ein Verbot der Mehrfachkonzession vor. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2017 sei darüber hinaus geklärt, dass das Verbot der Mehrfachkonzession verfassungskonform sei. „Vor diesem Hintergrund besteht auch keine rechtliche Notwendigkeit, sich vom bisherigen Verbundverbot abzuwenden“, betonen die kommunalen Spitzenverbände in einer Stellungnahme zum Glücksspielstaatsvertrag.
Der vollständige Beitrag erschien in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 2/2021. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.