NRW reduziert Mittel zum Zweck der Bekämpfung der Glücksspielsucht: Antwort der NRW-Landesregierung auf Kleine Anfrage (Drs. 18/4799)
In einer kleinen Anfrage an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erkundigen sich SPD-Abgeordnete u.a. zum Mitteleinsatz zum Zwecke der Bekämpfung der Glücksspielsucht in NRW. Nach den Angaben der Landesregierung wurden diese Mittel von rund 1,419 Mio.€ in 2019 auf 1,373 Mio.€ in 2023 gesenkt. Eine Erklärung für diese Mittelkürzung gibt es in der Antwort der Landesregierung nicht.
Verena Küpperbusch, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW, sagte zu dieser Entwicklung: „Die Abnahme der zur Bekämpfung von Glücksspielsucht zugewiesenen Haushaltsmittel sehe ich als problematisch an. Denn trotz des leichten Anstiegs in diesem Jahr konnten die inflationsbedingt gestiegenen Personal- und Energiekosten nicht aufgefangen werden. Viele Beratungsangebote stehen daher vor ernst zu nehmenden Finanzierungsproblemen. Angesichts der deutlichen Ausweitung legaler Angebote halte ich es für besonders wichtig, dass gleichzeitig ein hochwertiges Hilfeangebot bereitgestellt wird.“
In einer weiteren Frage wollten die Abgeordneten eine Auskunft über die Anzahl der Spielhallen in den Kommunen in NRW.
Lapidare Antwort der Landesregierung: „Die erbetenen Daten zu Spielhallen liegen der Landesregierung nicht vor.“ Das sollte den aufmerksamen Leser doch erstaunen. Schließlich veröffentlicht doch der „Arbeitskreis Gegen Spielsucht e.V.“, Unna, nun schon seit über einem Jahrzehnt seine Untersuchung zur „Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte“ in Deutschland. Zuletzt 2023. Demnach ist die Zahl der Spielhallenstandorte von 2012 bis 2022 in NRW um rund 14 Prozent geschrumpft. Die Zahl der dort aufgestellten Geldspielgeräte sogar um über 24 Prozent.
Die vollständige Antwort der Landesregierung finden sie bei Interesse auch auf unserer Homepage unter dem Reiter parlamentarische Initiativen oder direkt hier.