Gerichtsurteil bestätigt den im GlüStV 2021 statuierten Erlaubnisvorbehalt

(GGL). Mit Datum vom 23.06.2023 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) u.a. darüber informiert, dass das Verwaltungsgericht Halle in einem Eilrechtsschutzverfahren die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung der GGL gegen einen Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel im Internet bestätigt hat. (Siehe Gerichtsentscheidungen stärken Spieler- und Jugendschutz – Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) (gluecksspiel-behoerde.de)) Die hiergegen erhobene Beschwerde hat…