OVG Bremen bestätigt im Eilverfahren Mindestabstand zu Schulen

(OVG Bremen). Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit drei weitgehend inhaltsgleichen Beschlüssen vom 14.11.2023 Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen bestätigt, wonach Spielhallen in Bremen, die einen Mindestabstand von 500 Metern zu bestimmten Schulen nicht einhalten, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren keine Erlaubnis beanspruchen können. Zur weiteren Regulierung des Spielhallensektors hat der Bremische Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.07.2022 in das…