(SR) Die Sportministerkonferenz macht sich für eine Erweiterung der Anforderungen für Sportwettanbieter in Deutschland stark, um die Integrität des Amateursportes zu fördern.
Die TV-Dokumentation des Bayerischen Rundfunks Story: Angriff auf den Amateurfußball – Die Gier der Wettindustrie, offenbarte große Missstände rund um Sportwetten auf den Amateurfußball in Deutschland. So deckte die Dokumentation auf, dass viele Vereine, meist ohne ihr Wissen, zum internationalen Wettgegenstand wurden. Solche Wetten sind aufgrund ihrer Manipulationsanfälligkeit nach Glücksspielstaatsvertrag jedoch untersagt. Sie gefährden so die Sportministerkonferenz die sportlichen Werte wie Teamgeist, Fairplay und Verlässlichkeit.
Wenig Handlungsspielraum der Vereine
Den Vereinen fehlen jedoch geeignete Mittel sich dieser Problematik entgegenzustellen. Sie können lediglich eine Anpassung ihres Hausrechtes vornehmen, die eine Erhebung und Weitergabe von Daten zu laufenden Sportwettkämpfen untersagen und dies auch über entsprechende Aushänge deutlich für die Besucherinnen und Besucher kommunizieren. Dadurch können zumindest die Live-Wetten eingeschränkt und verhindert werden, die in einem besonderen Maße suchtgefährdend sind.
Rechtlich kann gegen das Angebot von Wetten auf den Amateursport jedoch nur dann vorgegangen werden, wenn die Wetten in Deutschland angeboten werden. Denn dann greift der Glücksspielstaatsvertrag, der solche Wetten nicht vorsieht, wodurch sie automatisch als illegales Glücksspiel einzustufen sind. Gegen Angebote auf ausländischen Homepages die Schritte unternehmen, um sie deutschen Kunden nicht zugänglich zu machen, kann nicht vorgegangen werden. Somit ist eine Verhinderung von möglicher Manipulation mit den aktuellen Mitteln nur bedingt gegeben.
Genauere Prüfung
Daher bittet die Sportministerkonferenz die Innenminister der Länder zu prüfen, ob regulatorische Maßnahmen im Bereich des Glücksspielrechts getroffen werden können, um das Angebot von Sportwetten im Amateurbereich aus dem Ausland heraus insgesamt weiter einzuschränken.
Auf der Ministerkonferenz wurde zum Beispiel eine Erweiterung der gesetzlichen Vorgaben zur Zuverlässigkeit in Paragraf 4a Absatz Nummer 1 GlüStV 2021 diskutiert. In diesem ist geregelt, dass einer Erlaubniserteilung das Angebot illegalen Glücksspiels auch durch mit dem Antragsteller verbundene Unternehmen entgegensteht. Die Ministerkonferenz hinterfragt ob Antragstellern, die mit einem Unternehmen verbunden sind, welches durch sein Wettangebot den hiesigen Amateursport gefährdet, eine Erlaubnis erteilt werden sollte.
Der Wettanbieter Interwetten hat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gegenüber bereits angekündigt, in der gesamten Unternehmensgruppe keine Sportwetten mehr auf deutsche Amateurligen anbieten zu werden. Diese Entscheidung wird begrüßt, sollte aber nicht vom guten Willen der Anbieter abhängen, sondern generell für sämtliche hier erlaubten Anbieter und die mit ihnen verbundenen Unternehmen auch gesetzlich gefordert sein.
Die vollständige Stellungnahme der Sportministerkonferenz zum Nachlesen, finden Sie hier.
Beitragsbild: Bayerisches Innenministerium/Alexandra Beier





