von Torsten Meinberg
Im umkämpften Glücksspielmarkt haben sich die 16 Landeslotteriegesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) beachtlich geschlagen. Die vergangenen drei Jahre in denen Lotto Hamburg die Interessen des DLTB als Federführer vertreten hat, waren nicht nur geprägt von politischen Kontroversen, sondern auch von klaren Erfolgen auf den juristischen Ebenen. Das gemeinwohlorientierte Glücksspiel in Deutschland hat sich im Spannungsfeld zwischen notwendiger unternehmerischer Innovation vor allem im Internet, der Abwehr krimineller Angriffe auf seine Produkte und seiner Verantwortung für ein gesellschaftlich verträgliches Glücksspielangebot gut behauptet. Neben dem traditionellen Flaggschiff LOTTO 6aus49 hat Eurojackpot ebenso an Strahlkraft gewonnen wie es gelungen ist, die Attraktivität der Internet-Angebote gerade mit Blick auf ein jüngeres, natürlich volljähriges Publikum zu steigern. Die GlücksSpirale erfreut sich unveränderter Beliebtheit und hat manches Konkurrenzprodukt weit hinter sich gelassen. Die Rückgänge und Einbußen der Jahre bis 2015 scheinen überwunden. Lotto hat sich stabilisiert.
Dies ist Lotto vor dem Hintergrund schwieriger Rahmenbedingungen gelungen.
Das Wachstum des gesamten Glücksspielmarktes ist in den vergangenen Jahren vor allem bei den nicht-staatlichen Sportwetten und im gewerblichen Automatenspiel erheblich. Ob dies gesellschaftlich eine positive Entwicklung ist, müssen die Wissenschaft und letztlich die Politik beantworten. Für die Landeslotteriegesellschaften ist klar: Es ist nicht ihre Aufgabe, den Glücksspielmarkt anzuheizen. Im Gegenteil, sie haben die Aufgabe, ein sicheres, seriöses, gesellschaftlich verträgliches Glücksspielangebot bereitzustellen. Ihre Aufgabe ist es, die von ihnen angebotenen Lotterien und Produkte hinreichend attraktiv zu gestalten, um ihrem Auftrag gerecht zu werden, zum ungefährlicheren, Spielsucht vermeidenden Glücksspiel hinzuführen. Dem sind die Unternehmen im DLTB durch den Glücksspielstaatsvertrag ebenso in besonderer Weise verpflichtet, wie einem nachhaltigen uneingeschränkten Jugendschutz.
Das maßvolle Wachstum der Landeslotteriegesellschaften zeigt, die Balance zwischen sozialer Verantwortung eines staatlichen Anbieters und der notwendigen Attraktivität am Markt gelingt überzeugend. Dies belegt im Übrigen auch eindeutig, dass die Länder als Gesellschafter der Landeslotteriegesellschaften mitnichten ein zügelloses Interesse an der Maximierung ihrer Einnahmen aus dem Glücksspielmonopol haben. Unbestritten haben illegale Wetten auf Lotterien dem gemeinwohlorientierten Angebot des DLTB und auch den lizensierten, gewerblichen Spielevermittlern erheblichen Schaden zugefügt. Ein vermuteter Schwarzmarkt-Umsatz von 500 Millionen Euro im Jahr 2017 entspricht nicht nur dem des Online-Angebots der beiden Genannten zusammen. Die illegal aus dem Ausland agierenden Glücksspielkonzerne schädigen auch das Gemeinwohl erheblich. Rund 200 bis 250 Millionen Euro entgehen dadurch den Ländern und den zahlreichen Vereinen, Initiativen und Projekten aus Wohlfahrt, Kultur, Umwelt und Sport.
Gerichte weisen Schwarzlotterien in die Schranken
Trotz unbestreitbarer erfreulicher Erfolge der Aufsichtsbehörden im Kampf gegen illegale Glücksspielangebote, müssen sie weiter gestärkt und effektiver aufgestellt werden. Aus obigen Beträgen wäre dies leicht zu finanzieren. Es besteht sonst die reale Gefahr, dass der ehrliche Glücksspielunternehmer, der sich an Gesetze hält und in Deutschland Steuern zahlt, doch der Dumme ist. Auch die Unternehmen des DLTB wehren sich mit zunehmendem Erfolg gegen Produktpiraterie und die Werbung für Lottoland, Tipp24 und andere. Dafür sprechen zahlreiche Entscheidungen, so der Landgerichte Bremen, Hamburg, Koblenz und Saarbrücken oder des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg. Die Diskussion um die Regulierung des Glücksspiels ist in den letzten Jahren mit fundamentaler Härte geführt worden. Lotto hat mit den “Lotto-Über-Kreuz-Gesprächen” seit nunmehr drei Jahren in Berlin eine Diskussionsplattform etabliert, in dem man miteinander redet statt übereinander. Das praktizieren wir an vielen Stellen. Der Glücksspielstaatsvertrag hat sich rechtlich als überwiegend stabil erwiesen. Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht haben in 2016 und 2017 in verschiedenen Urteilen seine Vereinbarkeit mit der Verfassung und seine europarechtliche Konformität bestätigt. Das kann die Diskussion entspannen. In jedem Fall erleichtern sie den Länderbehörden ihre Arbeit erheblich. Es hat 4 bis 5 Jahre gedauert, bis diese höchstrichterlichen Urteile erreicht waren. Meine langjährige Erfahrung als Bürgermeister in Hamburg- Harburg sagt mir, die Länder sollten die dadurch erreichte Rechtssicherheit, auch für den Vollzug bis hin zur kommunalen Ebene, nicht aufgeben.
Bei den Sportwetten ist durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht deutlich: solange keine Konzessionen für Sportwetten vergeben sind, können diese nicht untersagt werden. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sich noch in diesem Jahr mit der Frage des Auslaufens der Experimentierklausel beschäftigen wollen. Zwei Möglichkeiten liegen nahe. Zum einen könnte Hessen das Konzessionsverfahren nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Ende führen. Zum anderen haben die 16 Ministerpräsidenten im Rahmen des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages auch eine Regelung zu den Sportwetten unterschrieben, auf die man zurückkommen könnte. Sie scheiterte, weil Schleswig-Holstein sie nicht ratifizieren wollte. Schleswig-Holstein ist gefordert, seine Blockadehaltung gegenüber einer Lösung aller 16 Länder aufzugeben. Dies umso mehr, als Schleswig-Holstein selbst eine Verlängerung seiner Sportwettlizenzen auf den Weg gebracht hat. Ich betone dies auch im eigenen Interesse: Das einzige Angebot, das sich vollständig an Recht und Gesetz hält, ODDSET nämlich, braucht endlich faire Marktbedingungen. Insgesamt ist es erfreulich, dass die Ministerpräsidentenkonferenz sich nicht dem Druck gebeugt hat, den Glücksspielstaatsvertrag vor 2021 zu novellieren. Sie hat mit ihrem Beschluss von Ende Oktober 2018 den Weg für eine sachliche Diskussion um mögliche Anpassungsbedarfe beschrieben. Im Interesse einer Weiterentwicklung eines geordneten Glücksspielmarktes wäre zu wünschen, dass diese Chance ergriffen wird. Wie bisher wird sich der DLTB auch unter neuer rheinlandpfälzischer Federführung in 2019 sachlich überzeugend und konstruktiv in diese Debatte einbringen. Denn Glücksspiel birgt auch Gefahren und sollte daher nicht den ungezügelten Marktinteressen einzelner überlassen werden.
Torsten Meinberg, ist seit 2012 Geschäftsführer von der Lotto Hamburg GmbH. Zuvor war der Verwaltungsjurist Bezirksamtsleiter in Hamburg-Harburg.