Länder wollen Fragmentierung in der Glücksspielregulierung vermeiden
(Lora Köstler-Messaoudi) Sollte der Dritte Glücksspielstaatsvertrag scheitern, kommt es dann zu eigenen Glücksspielgesetzten in den einzelnen Ländern? Bislang haben drei Bundesländer angekündigt, sich für den Fall der Fälle mit einem eigenen Glücksspielgesetz zu wappnen. Eine Umfrage unserer Fachzeitschrift in den Staatskanzleien der Länder zeigt, dass die Mehrzahl der Länder eine bundeseinheitliche Lösung anstrebt und keinen eigenen Vertrag in der Schublade hat – noch nicht.
Schleswig-Holstein hatte als einziges Bundesland bereits 2011 ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, welches eine Legalisierung von Online-Casino- und Pokerspielen vorsah. Die Lizenzen gelten mit Duldung der anderen Bundesländer noch bis Juli 2021. Neben Schleswig-Holstein planen auch Hessen und Nordrhein-Westfalen, ein Erlaubnismodell für Online-Casino- und Online-Pokerspiele einzuführen. Andere Länder wie Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg treten hingegen für ein grundsätzliches Verbot des Internet-Glücksspiels ein. Sollte hier keine Einigung gelingen, droht die Gefahr, dass die Länder bei der Glücksspielregulierung auseinanderdriften und eigene Wege gehen.
Im Interview (Seiten 5 bis 7 in dieser Ausgabe) macht Schleswig-Holsteins Staatssekretär Dirk Schrödter deutlich, dass Schleswig-Holstein im Falle eines Scheiterns des gemeinsamen Länderstaatsvertrages wieder eine eigene Lösung für sein Land anstreben werde. Das nördlichste Bundesland arbeitet demnach parallel an einem eigenen Ländergesetz, um Mitte 2021 im Worst Case nicht in einen regulierungslosen Zustand zu fallen. Auch in Nordrhein-Westfalen und Hessen will man ähnliche Wege gehen: Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden sie einzeln oder gemeinsam ein eigenes Glücksspielgesetz etablieren. Ziel soll hierbei sein, für möglichst alle Spielformen, die auf dem Markt nachgefragt sind, einen verlässlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Die Hessische Landesregierung sei „selbstverständlich“ vorbereitet, wenn die Verhandlungen zu einem gemeinsamen Länderstaatsvertrag scheitern sollten, hieß es hierzu aus dem Büro der Hessischen Staatskanzlei.
Nordrhein-Westfalen legt Entwurf für Gesamtkonzept vor
Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Gespräche über eine Anschlussregulierung zum aktuellen Glücksspielstaatsvertrag – unter anderem auf Bitten anderer Länder – einen Rohentwurf zur Darstellung eines möglichen Gesamtkonzeptes erstellt und den übrigen Ländern als Basis für die interne Diskussion zur Verfügung gestellt. Dieser Entwurf soll nun in weiteren Diskussionen weiter ausgearbeitet und angepasst werden. Wenn es eigene Entwürfe anderer Landesregierungen gibt, so sind diese den anderen Ländern bislang nicht bekannt. Kein anderer Länderentwurf ist laut Aussage der Staatskanzleien Teil der aktuellen länderübergreifenden Beratungen.
Dieser Beitrag erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 4/2019. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.