1. Welchen Stellenwert misst der Senat dem Schutz von Glücksspielsüchtigen vor den ihnen drohenden Gefahren eines unkontrollierten Glücksspiels bei?
Der Jugend- und Spielerschutz sowie die Verhinderung und Bekämpfung von Glücksspielsucht sind für den Berliner Senat wichtige Anliegen. Daher werden neben der konsequenten Umsetzung der Berliner Glücksspielregulierung einschließlich ihrer suchtpräventiven Regelungen kontinuierlich Präventions- und Hilfeangebote gefördert und weiterentwickelt.
2. Welche Präventions- und Therapieangebote gibt es in Berlin, wie werden diese finanziert und angenommen?
Hinsichtlich eines Überblicks über senatsgeförderte Angebote zur Thematik Glücksspielsucht wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/25 374, Frage 10, verwiesen. Deren Finanzierung erfolgt vorrangig aus zweckgebundenen Mitteln der Deutschen Klassenlotterie Berlin (siehe dazu § 6 Gesetz Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin in der Fassung vom 18.03.2020). Diese sind für Maßnahmen der Glücksspielsuchtprävention, -hilfe bzw. -forschung vorgesehen (siehe dazu § 2 Ausführungsgesetz zum Glücks- spielstaatsvertrag in der Fassung vom 18.03.2020); darüber hinaus aus anderweitigen Haushaltsmitteln des Landes Berlin (u. a. Mittel im Rahmen des Integrierten Gesundheits- und Pflegeprogramms IGPP, Titel 684 31). Die Einrichtungen werden mit ihren jeweiligen Leistungsspektren gut in Anspruch genommen und sind auch über Berlin hinaus bekannt und fachlich geschätzt. Neben diesen Spezialangeboten steht glücksspiel- süchtigen Menschen in Berlin das gesamte Versorgungssystem mit seinen vielfältigen Angeboten entsprechend des individuellen Hilfebedarfs zur Verfügung (Psychotherapie, ambulante Rehabilitation, Suchtselbsthilfe etc.).
3. Wie positioniert sich der Senat zur Legalisierung von Online-Glücks- spielen, die von Spielsüchtigen aufgrund der hohen und einfachen Verfügbarkeit als extrem suchtgefährdend eingestuft werden?
Die suchtfachliche Einschätzung einer hohen Suchtgefährdung durch Online-Glücksspiele wird geteilt. Eine Zulassung derartiger Glücksspielangebote mit dem am 01.07.2021 in Kraft tretenden novellierten Glücks- spielstaatsvertrag – GlüStV 2021 – und der damit einhergehenden Marktöffnung für virtuelles Automatenspiel, Online-Casinospiele sowie Online-Poker war das Ergebnis eines langwierigen Verhandlungsprozesses der Bundesländer. Dabei waren u. a. Bemühungen zur Eindämmung des illegalen Marktes für Online-Glücksspiele entscheidungsrelevant. Um den Suchtgefahren entgegenzuwirken, wurden für den digitalen Raum flankierende Spielerschutzmaßnahmen eingeführt (z. B. Verhinderung parallelen Spielens bei mehreren Anbietern, Limitierungen, digitale Früherkennung einer Glücksspielproblematik, Spielersperren).
4. Wie verhält sich der Senat beim Thema „Verbot von Live-Wetten“?
Die gesetzgeberisch verankerten Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages zu sog. Live-Wetten werden umgesetzt (siehe dazu Rechtslage ins- besondere in § 21 Abs. 4 GlüStV sowie ab 01.07.2021 gleiche Fundstelle im GlüStV 2021).
5. Welche Bedeutung für das Glücksspiel hat die Verfügbarkeit von Glücksspielangeboten in Gaststätten und sollten diese Angebote reduziert werden?
Die hohe Verfügbarkeit von Geldspielgeräten in Gaststätten ist wie bei anderen Glücksspielangeboten ein Parameter, der sich auf Suchtentwicklungen förderlich auswirken kann. Geldspielgeräte sind in der Berliner Gastronomie weit verbreitet, dort können gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit jeweils bis zu zwei Geräte aufgestellt werden. Aus der Perspektive der ambulanten Suchtberatung ist das Glücksspielangebot in der Gastronomie eine relevante Thematik. Dieses wird von der hilfesuchenden Klientel regel- mäßig mit am häufigsten als eine der bevorzugten Spielformen benannt. Darüber hinaus ist die Gastronomie in Verbindung mit dort vorgehaltenen Geldspielgeräten der am häufigsten benannte Einstiegsort in das Glücks- spiel, wie sich bei den von einer Glücksspielsucht Betroffenen zeigt. Eine Angebotsreduzierung wäre aus suchtfachlicher Bewertung heraus sinnvoll.
Die komplette Antwort (Drucksache 18/27433) kann online unter www.parlament-berlin.de eingesehen werden.