Der Glückspielstaatsvertrag sieht vor, dass der Online-Glücksspielmarkte durch staatliche IT-Systeme überwacht werden soll. Anbieter von Online-Glücksspiel müssen sich deshalb an das “Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem” (LUGAS) anschließen, um Online-Glückspiel anbieten zu dürfen. Diese sehen hier jedoch massive datenschutzrechtliche Probleme.
In einem Webinar des Behörden Spiegel, diskutierte R. Uwe Proll, Herausgeber der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glückspielwesen“ deshalb mit Datenschützern, Vertretern der Anbieter und des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über den aktuellen Stand und die Problemfelder, vor denen man hier noch steht.
Laut Felix Schleife, Referent für die Zentraldateien und das Auswertesystem der Safe-Server im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, gibt es unter den Anbietern noch viel Widerstand, was den Anschluss an das LUGAS-System betrifft. „Man redet hier aneinander vorbei. Es gibt Missverständnisse darüber, was die Dateien können, was sie wirklich beinhalten, was man daraus ableiten kann, und welche Aussagen daraus getroffen werden können“, so Schleife. Er sieht hier noch viel Klärungsbedarf und wünscht sich eine Versachlichung der Debatte
Dass man in noch sehr vielen Punkten deutlich in den jeweiligen Auffassungen auseinander liegt, bestätigte auch Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverband (DSWV). Für die Anbieter stelle sich aktuell nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Wenn man sich LUGAS nicht anschließe, könne man legal kein Online-Glückspiel betreiben, wenn man sich jedoch anschließe, mache man sich mitunter datenschutzrechtlich strafbar. Dahm kritisierte, dass hier Daten zentral erfasst werden würden, unabhängig davon, ob die Personen ein Spielsuchtproblem haben oder nicht. Zudem verlagere der Nutzungsvertrag die Verantwortung einseitig auf die Veranstalter. „Es wird nichts darüber gesagt, was passiert, wenn die Systeme ausfallen“ erläutert Dahms. Wenn beispielsweise die Limitdatei nicht erreichbar sei, dann stehe der Markt in Deutschland still. Dies könne zu „ganz erheblichen Schäden“ führen. Der Nutzungsvertrag sage aber nichts dazu, wer für diese Schäden haftet.
Deutliche datenschutzrechtliche Probleme sah auch Prof. Niko Härting, Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht. „Ich konnte es gar nicht glauben, als ich das zum ersten Mal gesehen habe“, so Härting. Es sieht hier vielfältige Punkte, die aus datenschutzrechtlicher Perspektive sehr bedenklich seien.
Ähnlich sieht es auch Benjamin Bäßler, zuständig für Datenschutzfragen im Glücksspielwesen beim baden-württembergischen Landesbeauftragen für Datenschutz. So habe sich die Datenschutzkonferenz (DSK) 2020 sehr kritisch zu den Vorhaben des Staatsvertrages geäußert, viele Fragen und Bedenken seien jedoch bis heute offengeblieben. Als Beispiel nannte er hier die datenschutzrechliche Verantwortung der Zentraldatei. Es sei nicht richtig, diese allein auf die Veranstalter zu verlagern. Man brauche eine gemeinsame Verantwortlichkeit. Auch müsse man sich fragen, ob man eine so lange Speicherung der Daten wirklich brauche und ob der Umfang der gespeicherten Daten in diesem Umfang notwendig sei. Um diesen Bedenken zu begegnen, müsse die federführende Aufsichtsbehörde entsprechende Maßnahmen ergreifen, so Bäßler.
Dr. Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, geht hier sogar einen Schritt weiter. Für ihn ist das LUGAS-System nicht europarechtskonform. Glückspielanbieter, oder auch Spieler, könnten über eine Verfassungsbeschwerde eine Rechtskontrolle durchführen. Sollte der Europäische Gerichtshof dann zu der gleichen Einschätzung wie Weichert gelangen, müsste in Konsequenz dessen der gesamte Glückspielstaatsvertrag aufgehoben werden.
In der folgenden teils sehr hitzigen und umfänglichen Diskussion rangen die Diskutanten um Verständnis für die recht konträren Standpunkte und zeigten weitere Problemfelder auf. Deutlich wurde aber auch, dass das Thema sehr wichtig ist. Trotz der sehr unterschiedlichen Meinungen war man sich daher am Schluss einig, dass man weiter miteinander reden müsse und auch wolle, um eine gemeinsam tragbare Lösung zu finden.
Ein ausführlicher Nachbericht erscheint in der Ausgabe 02/2022 unserer Fachzeitschrift „Beiträge zum Glückspielwesen“.
Diskutierten sehr angeregt über datenschutzrechtliche Probleme beim Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) (v.l.o.n.r.u): Felix Schleife, Dr. Thilo Weichert, Mathias Dahms, R. Uwe Proll, Benjamin Bäßler und Prof. Niko Härting.