In insgesamt fünf Fragen erkundigten sich die FDP-Abgeordneten Ralf Witzel und Angelika Freimuth, wer die Einnahmen der GlücksSpirale und deren Mittelverwendung bei WestLotto kontrolliert und deren Handhabung verwaltet.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Die vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW erteilte Erlaubnis setzt eine Verteilung der Spieleinnahmen fest, in der von 100 Prozent Spielkapital rund 39 Prozent planmäßige Gewinnausschüttung darstellen, 0,83 Prozent sind Risikorücklage, 16 2/3 Prozent Lotteriesteuer, und 16 1/3 Prozent Kosten des Veranstalters. Der planmäßige Zweckertrag beträgt rund 27 Prozent.
Die Destinatäre waren jeweils zu 33 1/3 Prozent die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz e. V. und der Deutsche Olympische Sportbund. An diese wurde von 2007 bis 2016 jeweils ein Zweckertrag in Höhe von 33.814.370,78 Euro ausgezahlt.
Die Aufteilung der Zweckerträge wird im Erlaubnisbescheid geregelt. WestLotto ist verpflichtet, der Erlaubnisbehörde, dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, jährlich zum 1. Mai eine Abrechnung vorzulegen, die durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und mit einer Bestätigung über Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen ist. Die Zweckertragsempfänger müssen der Erlaubnisbehörde jährlich Zuwendungsnachweise über die im vorausgegangen Jahr zur Verfügung gestellten Mittel vorlegen.
Neben Berichts- und Nachweispflichten macht das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen von seinen Prüfrechten anlassbezogen Gebrauch. Hierzu zählt die 2015/2016 durchgeführte Prüfung des Landesrechnungshofes im Hinblick auf die Einhaltung des § 34 Landeshaushaltsordnung NRW für die Konzessionseinnahmen des Landes aus Lotterien und Sportwetten.
Die komplette Antwort (Drucksache 16/15026) kann unter www.landtag.nrw.de eingesehen werden.