Der Senat überreichte der Bremischen Bürgerschaft den Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Bremischen Glücksspielgesetzes am 24.10.2017 zur Beschlussfassung. Die Gesetze sollen am 01.01.2018 gemeinsam mit dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft treten.
Gesetzentwurf zum zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, vom 24. Oktober 2017
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag:
Artikel 1 beinhaltet: Zustimmung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag.
Artikel 2 beinhaltet: Das Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird aufgehoben, wenn der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft tritt. Tritt dieser nicht in Kraft, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Tritt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, gelten seine Regelungen als bremisches Landesgesetz fort. Der Senat wird der Bürgerschaft dann bis 2023 über die Notwendigkeit des Fortbestehens der Regelungen berichten.
Artikel 3 beinhaltet: Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Gesetz zur Neuregelung des Bremischen Glücksspielrechts
Vom 24. Oktober 2017
Das Bremische Glücksspielgesetz (BremGlüG) wird durch die Neuregelung an die Vorgaben des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages angepasst.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes zur Neuregelung des Bremischen Glücksspielrechts:
Artikel 1 beinhaltet: Absatz 4 des §5 wird gestrichen und §5a eingefügt. In §5a werden die Wettvermittlungsstellen gesondert geregelt um die zur Herstellung der Kohärenz erforderlichen Regelungen gebündelt einzuarbeiten.
§9 wird Absatz 4 angefügt. Dieser führt die Möglichkeit von Testspielen/Testkäufen in Wettvermittlungsstellen ein und dient der besseren Überprüfbarkeit der Einhaltung von Spieler- und Jugendschutzbestimmungen.
In §11 Absatz 2 wird Nummer 3 eingefügt. Somit sinkt die Mindesthöhe für Zweckabgabe für Sofortlotterien auf 8 v.H..
§16 Absatz 1 erhält die Nummern 8 bis 14 und schafft neue Ordnungswidrigkeitstatbestände.
Artikel 2 beinhaltet: Die Änderung ist redaktioneller Art.
Artikel 3 beinhaltet: Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Senat beantragt: Die Bürgerschaft solle die Gesetze beschließen.
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