Vor dem Hintergrund einiger gerichtlicher Entscheidungen in Bezug auf den Glücksspielstaatsvertrag und der Tatsache, dass dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit sowohl Unions- als auch Verfassungsrecht verletzt, fragten die Abgeordneten der FDP-Fraktion die Nordrhein-Westfälische Landesregierung, welche Schritte sei seit der ersten Entscheidung des VG Wiesbaden unternommen hat, um auf eine Beseitigung der festgestellten Verfahrens- und Transparenzmängel des Konzessionsvergabeverfahrens hinzuwirken? Welche Konsequenzen sie aus der seitens des HessVGH und des BayVerfGH festgehaltenen Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Normsetzung einer Gemeinschaftseinrichtung der Länder ziehen wird, wie sich die Landesregierung zu der hessischen Entscheidung, die Höchstgrenze für die Anzahl der Sportwettenkonzessionen aufzugeben, verhält, welche Erkenntnisse ihr hinsichtlich der gegenwärtigen Bewertung der Rechtmäßigkeit des GlüStV durch die EU-Kommission vorliegen und welche Gründe aus Sicht der Landesregierung einer zügigen Aufnahme von Verhandlungen über eine Neufassung des GlüStV entgegenstehen.
> Die Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/10328) kann unter www.landtag.nrw.de eingesehen werden.