In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Hierbei geht es unter anderem um einen Mindestabstand von 100 m Luftlinie von Wettvertriebsstätten zu Bildungseinrichtungen, Jugendzentren und Suchtberatungsstellen. Darüber hinaus soll auch für das bisher allein in der Sportwettvertriebsverordnung (SVVO) verankerte Verbot von Geldspielgeräten und den Verkauf von Alkohol in Sportwettbüros geschaffen werden. Zur Spielsuchtgefahr durch Sportwetten sollen nicht zusätzliche Suchtpotenziale durch Geldspielgeräte und Alkoholverkauf und -konsum hinzukommen.
Die Einführung eines Ordnungswidrigkeiten-Tatbestandes im Glücksspielgesetz sei als zusätzliche Sanktionsebene erforderlich, da es hier bisher nur die Möglichkeit des Widerrufs der Genehmigung gibt. Für diesen bestehen im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hohe Hürden und erhebliche Rechts- und Haftungsrisiken für das Land. Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kann auch auf kleinere Rechtsverstöße der Glücksspielanbieter reagiert werden.
> Der komplette Gesetzesentwurf (Drucksache 18/3606) kann unter www.landtag.ltsh.de eingesehen werden.