Verwaltungsentscheidung durch Losverfahren in Niedersachsen
(Lora Köstler-Messaoudi) Ab Juli 2017 läuft der Bestandschutz für bestehende Spielhallen aus. Dann gilt in Deutschland das Mindestabstandsgesetz sowie das Verbot von Mehrfachkonzessionen für alle Spielhallen und Glücksspielanbieter. Bislang galten die Mindestabstandsregeln nur für die Öffnung von neuen Spielhallen. Ab Juli 2017 müssen aber auch bereits bestehende Spielhallen einen Mindestabstand zueinander einhalten, um ihren Betrieb weiterführen zu können. Der Mindestabstand ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, er reicht von 100 Meter in Niedersachsen bis zu 500 Metern in vielen anderen Bundesländern. Um die Spielhallen entsprechend den Vorgaben des Mindestabstands auszudünnen, setzen die Kommunen in Niedersachsen das Losverfahren ein. Unter Juristen ist das Verfahren umstritten.
Einige Kommunen wie Hannover, Lüneburg, Osnabrück, Braunschweig und auch Delmenhorst haben bereits begonnen, Spielhallen die Konzessionen im Losverfahren zu entziehen. In Hannover müssen nun rund 70 der gut 150 Spielhallen schließen. In Osnabrück traf es 52 der insgesamt 87 Spielhallen. Die betroffenen Spielhallenbetreiber reagierten mit großem Unverständnis auf das Losverfahren und kündigten Klage gegen das Vorgehen an.
Anfang Juni hatte die Stadt Delmenhorst mehrere langjährige Betreiber von Spielstätten zu einem nicht-öffentlichen Losverfahren eingeladen. Sieben Spielhallenbetreiber werden nun in Delmenhorst schließen müssen. Die Gauselmann Gruppe, die Deutschlands älteste Spielhalle in Delmenhorst beitreibt, hat Klage gegen das Vorgehen angekündigt. Vertreter der Gruppe hatten aus Protest am Verfahren nicht an der Losung teilgenommen und waren damit schon vorher ausgeschieden. Dieter Kuhlmann, Vorstandsmitglied der Gauselmann AG, zeigte sich entsetzt: „Jetzt sollen wir, weil das Los es so wollte, nach über 40 Jahren, und ohne dass wir uns etwas zu Schulden haben kommen lassen, unsere Spielstätte schließen und unsere treuen Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit schicken. Dass so etwas in Deutschland möglich ist, erschüttert uns.“
Im Rathaus von Delmenhorst sieht man dem aber gelassen entgegen: „Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens wurde vom städtischen Spielhallenwesen und von Mitarbeitern des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums geprüft. Zusätzlich hat das Ministerium ein Gutachten erstellen lassen. Daraus geht ebenso hervor, dass unter den gegebenen Umständen und bei gleicher Sachlage das Losverfahren als letzte Möglichkeit einer Entscheidungsfindung rechtlich nicht zu beanstanden sei“, so eine Sprecherin der Stadt gegenüber unserer Zeitschrift.
Dieser Text erschien in voller Länger in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 3/2016. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.