Nach den Antworten des Senats auf die schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/11657 und 21/12075 unterhält der Senat eine Kooperationsvereinbarung mit dem Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Hamburg über ein zweijähriges Forschungsvorhaben zum Thema „Regulierungsoptionen für den deutschen Onlineglücksspielmarkt“. Dies wirft Fragen auf.
1. Ist dem Senat bekannt, dass der zuständige Wissenschaftler der Universität Hamburg, Dr. Ingo Fiedler, den fördernden Ländern am 19.04.2018 erste Zwischenergebnisse des Forschungsvorhabens vorgestellt hat?
2. Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo und auf wessen Einladung fand der Termin statt, wer waren die Teilnehmer, welche inhaltlichen Zwischenergebnisse wurden vorgestellt, werden diese veröffentlicht und wenn ja, wie?
3. Warum erfolgte eine Präsentation von Zwischenergebnissen nach zwei Monaten, wenn belastbare Erkenntnisse laut Senatsantwort, Drs. 21/12075, nach sechs Monaten vorliegen sollten?
4. Hat Hamburg auf das zuständige Institut eingewirkt, um früher Ergebnisse zu erhalten, um den weiteren politischen Diskurs der Bundesländer zum GlüStV zu beeinflussen?
5. Können nach zwei Monaten bei einer Projektlaufzeit von zwei Jahren wissenschaftlich belastbare, verifizierte Zwischenergebnisse vorliegen?
6. Wenn ja, warum finanziert der Senat ein Forschungsprojekt über zwei Jahre, wenn schon nach zwei Monaten oder nach sechs Monaten Ergebnisse vorliegen sollen? Welche weiteren Erkenntnisse sind noch zu erwarten, die weitere Kosten rechtfertigen?
Wurde angesichts des prognostizierten raschen Fortschreitens eine Verkürzung des Vorhabens angeregt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
7. Der Senat hat in seiner Antwort, Drs. 21/12075, auf Kooperationen mit Wissenschaftlern internationaler Universitäten hingewiesen. Mit welchen Fachbereichen welcher Universitäten werden mit welcher Zielrichtung Kooperationen angeregt? Bestehen vertraglich fixierte Kooperationen? Falls ja mit welcher Zielsetzung und für welchen Zeitraum?
8. Der Senat hat in seiner Antwort, Drs. 21/12075, geantwortet, dass nicht finanzierende Länder Vorbehalte gegen die beauftragte Universität haben. Welche Bundesländer haben welche Vorbehalte vorgebracht und wie beurteilt der Senat diese? Haben andere Bundesländer vergaberechtliche Bedenken geäußert? Hat der Senat in diesem Zusammenhang eine vergaberechtliche Prüfung vorgenommen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja mit welchen Ergebnis? Wurde erwogen das Forschungsprojekt auszuschreiben?
9. Hält der Senat ein Forschungsvorhaben für sinnvoll, das auf Vorbehalte anderer Bundesländer stößt und trotzdem laut Antwort des Senats, Drs. 21/12075, Grundlage für eine Diskussion über die Regulierung des Online-Glücksspiels sein soll?
10. Wie beurteilt der Senat die Beauftragung eines neutralen Gutachterkonsortiums, um eine rechtsvergleichende Studie über Regulierungsoptionen im Online-Glücksspielbereich zu erhalten, die von allen Bundesländern unterstützt werden kann?
11. Erachtet der Senat das Forschungsvorhaben als geeignet, um die offenen Fragen im Evaluationsbericht der Glückspielaufsichtsbehörden der Länder zu beantworten?
12. Sind dem Senat Bedenken gegen die Methodik von Dr. Ingo Fiedler seitens der anderen Bundesländer oder anderer Wissenschaftler bekannt? Falls ja welche Bedenken wurden von wem geäußert und wie beurteilt der Senat diese?
13. Ist dem Senat bekannt, ob das Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Hamburg oder der zuständige Wissenschaftler Dr. Ingo Fiedler in der Vergangenheit Forschungsaufträge von konkurrierenden Glückspielanbietern angenommen hat? Sähe der Senat hier gegeben Falls eine Verletzung wissenschaftlicher Neutralität, die einer Förderung entgegensteht?
14. War dem Senat das Engagement von Dr. Ingo Fiedler bei Veranstaltungen des DLTBs bekannt? Wie beurteilt der Senat diese Tätigkeit nebst medialer Verwertung seiner Aussagen durch den mit Marktteilnehmern konkurrierenden DLTB im Sinne wissenschaftlicher Neutralität?
15. Laut Antwort des Senats, Drs. 21/12075, solle der nach sechs Monaten erstellte Zwischenbericht zunächst den finanzierenden Ländern zur Verfügung gestellt werden. Welches Prozedere ist für eine Entscheidung über eine Veröffentlichung geplant (Mehrheitsentscheidung, Einvernehmen, Sperrminorität)? Welche Absprachen wurden getroffen, damit der Finanzierungsanteil von Hamburg bei einer Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt wird?
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