Von Katarina Heidrich, Redaktion BzGw
Die Länderchefinnen und -chefs haben es nach langem Ringen gestemmt: Der Entwurf des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) steht. Er muss nun noch von den Landesparlamenten ratifiziert werden. Wesentlicher Bestandteil ist die Errichtung der „Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“ (GLG), wie der offizielle Name lauten soll. Zur Stärkung des Vollzugs gegen illegale Angebote und zur Effektivierung der Aufsicht über erlaubte Angebote soll die zentrale Behörde in Sachsen-Anhalt errichtet werden, obwohl mehrere Länder Interesse signalisiert hatten, sie bei sich anzusiedeln. In welcher Stadt genau die Einrichtung ihren Sitz haben wird, ist aber noch offen. Sie wird zum 1. Juli 2021 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet und gilt dann als Einrichtung des Sitzlandes. In der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt ist man sich sicher, dass dem Zeitplan trotz Corona nichts im Wege steht. Träger der Anstalt sind aber alle Länder, die auch die gemeinsame Finanzierung übernehmen sowie für die Verbindlichkeiten haften. Wie hoch genau die anteiligen Finanzierungsbeiträge sein werden, bestimmt sich nach dem für die Anstalt modifizierten Königsteiner Schlüssel.
Die Behörde übernimmt die Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht, vor allem der im Online-Bereich. Denn mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2021 wird gleichzeitig das Online-Glücksspiel auch außerhalb Schleswig-Holsteins erstmals teilweise geöffnet. Online-Poker und Online-Casino sind dann bundesweit erlaubt, genauso wie das Schalten von Werbung dafür. „Der echte Norden“, der selbst gerne Sitzland der Anstalt geworden wäre und als einziges Land Expertise mit der Legalisierung von Online-Glücksspiel hat, gibt sich diplomatisch. „Es ist gut, dass eine länderübergreifende Glücksspielaufsicht eingerichtet wird. Natürlich wäre uns lieber gewesen, wenn sie nach Schleswig-Holstein gekommen wäre. Nun ist die Entscheidung anders gefallen. Selbstverständlich werden wir den Aufbau der Behörde unterstützen und unsere in den vergangenen Jahren gesammelten Erfahrungen mit der Glücksspielregulierung einbringen“, betont Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Dieser Text erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 2/2020. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.