Landtag verabschiedet neues Spielbankgesetz NRW
Von Dr. Dirk Warnecke, LL.M., und Dr. Tobias Czepull
Zusammenfassung: Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 28. Mai 2020 ein neues Spielbankgesetz (SpielbG NRW) erlassen. Es ermöglicht die Privatisierung des staatlichen Spielbankbetreibers WestSpiel. Hintergrund ist die Entscheidung der Landesregierung vom 8. Mai 2018, WestSpiel zu veräußern. Zu den Zielen des Gesetzes gehören nach wie vor Spielerschutz und Kriminalitätsbekämpfung. Die zu vergebene Konzession und die damit verbundene Betriebserlaubnis sind an einen Katalog entsprechender Vorschriften gebunden. Bei Fehlverhalten kann die Konzession widerrufen werden. Die festgeschriebene Abgabenregelung ist so gesetzt, dass die Belastung oberhalb der Besteuerung von Unternehmen liegt. Somit soll sichergestellt werden, dass die Gewinnmaximierung nicht im Vordergrund steht. Gleichzeitig wird jedoch auch Raum für eine angemessene Rendite des neuen Betreibers geboten. Zusätzlich zu den bestehenden vier Casino-Standorten wird die Möglichkeit eingeräumt, zwei weitere Spielbanken zuzulassen. Sollte ein Standort geschlossen werden, bedarf dies der Zustimmung. Mit dem neuen Gesetz wurde der sogenannte „ordnungspolitische Beirat“ geschaffen. Dieser soll den neuen Inhaber mit Blick auf die gesteckten Ziele beraten. Die Konzession wird befristet auf höchstens 15 Jahre erteilt.
Der vollständige Gastbeitrag von Dr. Warnecke und Dr. Czepull erschien in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 3/2020. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Dr. Dirk Warnecke leitet im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen das Referat für Glücksspielbeteiligungen.
Dr. Tobias Czepull ist Referent in diesem Referat.