Liberalisierung der Glücksspielwerbung?
Von Katja Heintschel von Heinegg
Zusammenfassung: Mit der Neuregulierung des Glücksspiels in Deutschland zum 01. Juli 2021 wurden auch die Vorgaben zur Werbung liberalisiert. Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) sieht vor, dass Inhaber einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für ihnen erlaubte Angebote nunmehr selbstverständlich werben dürfen. An die jeweilige Erlaubnis werden fortan Bestimmungen zur Ausgestaltung der Werbung gekoppelt. Zur Kanalisierung des Spielbetriebs in geordnete Bahnen, ist die Bewerbung erlaubter Angebote eine Notwendigkeit. Die neue Werbevorschrift ist deutlich detaillierter ausgestaltet als die alte Bestimmung, inklusive Spezialverbote für Angebote mit höherer Suchtgefahr. Dennoch darf Werbung demnach nicht übermäßig sein. Die in den Nebenbestimmungen zu den Glückspiellizenzen geplanten Werbevorgaben könnten diesen ansonsten begrüßenswerten Ansatz konterkarieren, wenn sie die Werbung weiter beschränken und so dem gewünschten Effekt der Kanalisierung entgegenstehen.
Der vollständige Gastbeitrag von Frau Heintschel von Heinegg erschien in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 3/2020. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Katja Heintschel von Heinegg M.E.S. ist Leiterin des Deutschen Werberates, Vorsitzende des Selbstregulierungskommittees der EASA (European Advertising Standards Alliance) und stellvertretende Geschäftsführerin des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW).